ZDF-Redaktion widersteht politischem Druck

Ein Anruf des CSU-Pressesprechers bei der “heute”-Redaktion – aber der Kollege bleibt unbeirrt! Das werten wir als Beweis für journalistische Unabhängigkeit und persönliche Souveränität. Dem betreffenden Kollegen wollen wir daher öffentlich unseren Respekt ausdrücken und alle anderen ermutigen, ebenso standhaft jeglichen Einschüchterungsversuchen zu widerstehen.

Theoretisch müsste die Unabhängigkeit bei einem Redakteur eines öffentlich-rechtlichen Senders selbstverständlich sein. Praktisch jedoch stehen zahlreiche Arbeitnehmer oder “arbeitnehmerähnliche Freie” derzeit unter dem Druck des Einstellungsstopps oder unter dem Druck drohender Karriereknicke bei mangelndem Wohlverhalten.

Um so wichtiger finden wir, wenn Kollegen sich nicht beirren lassen. Wir freuen uns, dass unsere “heute”-Kollegen unabhängig gemäß rein journalistischer Kriterien entschieden und dafür die Rückendeckung ihres Chefredakteurs bekommen haben.

Bei dieser Gelegenheit wollen wir aber auch an einige Voraussetzungen für unabhängigen “Qualitätsjournalismus” erinnern:

  • Redakteurinnen und Redakteure dürfen keine Angst vor Repressalien haben. Sie müssen darum sichere Jobs haben; drohende „Beendigungen“ oder das Damoklesschwert geringeren Beschäftigungsumfangs sind Gift für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Redakteurinnen und Redakteure müssen sich auf die Unabhängigkeit und die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten verlassen können; die innere Pressefreiheit fängt darum bei der parteiunabhängigen Besetzung von Führungspositionen an.
  • Redakteurinnen und Redakteure müssen sich im Zweifelsfall gegen alle Einflussnahmen wehren können; staatsvertraglich oder gesetzlich verankerte Redaktionsstatute, die die innere Pressefreiheit garantieren, sollten für alle Sender selbstverständlich sein.

AGRA unterstützt die Radioretter

Die AGRA verfolgt die gegenwärtige Debatte um die künftige Entwicklung von WDR 3 mit Interesse und warnt davor, eine Reformdebatte überwiegend an der Quote auszurichten. Gerade Kulturwellen erfüllen in besonderem Maße die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Medium und Faktor der freien Meinungsbildung zu sein.

Wie schon in der Bremer Erklärung ausgeführt, verfolgt die AGRA die Tendenz, Fachredaktionen aufzulösen, mit Sorge. Die AGRA tritt dafür ein, die Redakteure intensiv und von Anfang an in Reformprozesse einzubeziehen.

Zustimmend registriert die AGRA die große Resonanz auf die Initiative für Kultur im Rundfunk in dem mehr als 15.000 Unterzeichner den Offenen Brief gegen die geplante Programmreform von WDR 3 unterstützen. In dieser Reform sehen die Unterzeichner einen Abbau von kulturellen Inhalten, mit dem ein vermuteter Publikumsgeschmack bedient werden soll. Das Ausmaß der Empörung deutet in unseren Augen auf einen wachsenden Unmut mit der generellen Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin. Wir werten den breiten Protest als Ausdruck dafür, dass die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Programme auch bundesweit unvermindert besteht und sogar wieder wachsen dürfte.

Wir halten es für notwendig, die um den WDR begonnene Diskussion auch in den anderen Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzugreifen und fortzuführen. Sie könnte Lähmungen und Blockaden überwinden helfen, unter denen die Sender offenkundig leiden.

Aus diesem Grund fordern wir Intendanz und Hörfunkdirektion des Westdeutschen Rundfunks zunächst auf, den beabsichtigten Reformprozess von WDR 3 bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Nur so kann die große Chance wahrgenommen werden, eine offenbar notwendig gewordene öffentliche und senderinterne Diskussion um die Zukunft der Programme konstruktiv zu führen.

Verhandlung über die Tagesschau-App

Appell an die Intendantinnen und Intendanten

Auf Bitten des Landgerichts Köln verhandeln die ARD und acht Zeitungsverlage über die „tagesschau-App“ und damit über Inhalt und Ausmaß öffentlich-rechtlicher Informationsangebote im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) misst dem Ausgang dieser Verhandlungen eine entscheidende Bedeutung für die künftige Relevanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme bei. Die AGRA fordert deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig hinter „tagesschau.de“ zu stellen und keinem Kompromiss zuzustimmen, der die Zukunft von ARD und ZDF im Internet gefährdet. Heute berichten verschiedene Medien über die Beratungen der Intendantinnen und Intendanten der ARD über mediale Grenzen im Internet. Am 30.01.2012 nachdem die TAZ über den Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung berichtet hatte, richtete die AGRA einen Appell an die Intendantinnen und Intendanten, den wir hier im Wortlaut dokumentieren.

Die Qualität des öffentlich rechtlichen Medienangebots hängt maßgeblich mit den Entwicklungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Den Eigentümern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also den Gebührenzahlern, sind Bildung, Unterhaltung, Kultur und Information ohne Einschränkungen auch online zu vermitteln. Das ergibt sich zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung vom 11. September 2007.

Im Mittelpunkt der Klage steht der Begriff der „Presseähnlichkeit“, mit dem die Verleger seit Jahren gegen öffentlich-rechtliche Online-Angebote agitieren. Der Begriff ist auch nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 irreführend geblieben.

Irreführend vor allem, weil hier ein neues Medium in die Kategorien eines Alten einsortiert werden soll. Tatsächlich aber sind die Inhalte, die ARD und ZDF produzieren, längst multimedialer Natur. Texte, Bilder, Videos, Audios, Musik, interaktive Elemente und die Einordnung in soziale Netzwerke ergänzen sich online. Das entspricht auch unserer Produktionsweise: sie ist in unseren Anstalten längst crossmedial organisiert. Es wäre unserer Meinung nach falsch, die „Presseähnlichkeit“, also letztlich den Anteil von Text am Gesamtwerk, im Vorhinein festzulegen. Dieser Anteil muss sich aus der Art des Ereignisses ergeben, über das multimedial berichtet wird.

Die AGRA hält es für dringend geboten, den Begriff der „Presseähnlichkeit“ notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. ARD und ZDF dürfen nicht zulassen, dass ihnen das höchstrichterlich zugebilligte Recht auf Entwicklung im Internet durch die Hintertür wieder genommen wird.

Wir können heute in Deutschland auf öffentlich-rechtliche Angebote von hervorragender Qualität blicken. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Produktionen haben Auszeichnungen wie den “Grimme Online Award” bekommen: Etwa die multimediale Vernetzung von DRadio Wissen, das “Wunder von Leipzig” von MDR und ARTE, das „Parlameter“ des ZDF, das SWR Kindernetz oder das Tagesschau-Blog.

Die verschiedenen Medientypen werden auch durch die Apps für mobile Geräte enger miteinander verzahnt. Diese Entwicklung ist für die öffentlich-rechtlichen Redakteursvertretungen ein Fortschritt für die Meinungsbildung. Eine weitere Beschneidung der Internetauftritte und mobilen Angebote von ARD und ZDF wäre also auch eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags insgesamt.

Beim Text-Angebot von „tagesschau.de“ handelt es sich in der Regel um die redaktionell bearbeitete Verschriftung von Audio-Beiträgen der ARD-Korrespondenten. Dies aufzugeben käme einer Enteignung der Gebührenzahler gleich.

Über mobile Endgeräte nutzt heute ein großer Teil gerade der jüngeren Rezipienten die Inhalte von ARD und ZDF. Auf die online-Verbreitung dieser Inhalte in Form der Apps zu verzichten hieße, auch einen beträchtlichen Teil der Zuschauer von morgen zu verlieren.

Stärker als die TV- und Radio-Märkte ist der Online-Markt bestimmt vom Faktor Schnelligkeit. Müssten ARD und ZDF immer warten, bis Audio- oder Video-Inhalte zu aktuellen Ereignissen angeboten werden, würden ihre Seiten nicht mehr den gängigen Erwartungen der Nutzer und ihres Umfeldes gerecht werden. Auch eine Aktualisierung bestehender Meldungen wäre nicht mehr vom tatsächlichen Geschehen diktiert, sondern von den Sendezeiten der TV- und Radioprogramme.

Wir glauben, dass viele der Themen unserer Berichterstattung auf einem rein kommerziell organisierten Markt nicht oder nur in ganz anderer Form vorkämen.

Als Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse fordern wir deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig zu „tagesschau.de“ in seiner jetzigen Form zu bekennen und jeden Vorstoß zurückzuweisen, der die Angebote von ARD und ZDF im Internet beschränken würde.

Neues vom ORF

Nach den Protesten, die Wirkung gezeigt haben, haben die Redakteurssprecher den fünf im österreichischen Parlament vertretenen Parteien eine Mail geschrieben, die wir hier dokumentieren.

ORF-Gesetz: Änderungen jetzt!

In den letzten Wochen gab es breitest und eindrucksvoll manifestiertes Interesse an der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und auch in einer Parlamentsdebatte gab es von allen RednerInnen Bekenntnisse zur ORF-Unabhängigkeit. Um diese tatsächlich zu sichern, sie auszubauen, ist allerdings eine umfassende und grundsätzliche Reparatur das ORF-Gesetzes unabdingbar. Die ORF-Journalistinnen und –Journalisten erwarten also, dass jetzt endlich unverzüglich Gesetzesänderungen stattfinden, die der demokratiepolitischen Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks entsprechen.

Damit die Kluft zwischen der verfassungsrechtlich verkündeten und der realen Unabhängigkeit des ORF deutlich kleiner wird, ist vor allem dafür zu sorgen, dass wesentliche (Personal-)Entscheidungen nicht länger von einem Gremium abhängen, dessen Mitglieder sich weit mehr den Interessen ihrer Entsender, als den Interessen des ORF verpflichtet fühlen. Das Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann sicherlich kein „unpolitisches“ sein, aber es muss sichergestellt werden, dass seine Mitglieder in der Lage sind unparteiisch, also nicht nach Fraktionsvorgaben, zu agieren, zweifelsfreie Kompetenz für das Wirken im Aufsichtsorgan des wesentlichsten Medienunternehmens des Landes haben.

Das ORF-Aufsichtsgremium muss also endlich – wie die ORF-JournalistInnen seit Jahren immer wieder fordern – analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zusammengesetzt werden: Maximal 12 – 15 Mitglieder, ein Drittel davon (nach Aktiengesetzbeispiel) Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch durch die BelegschaftsvertreterInnen der ORF-Töchter) und durch die Redakteursvertretung entsandt werden, damit auch sichergestellt ist, dass die ORF-JournalistInnen, die das Kerngeschäft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besorgen, im Aufsichtsgremium vertreten sind.

Ob es bei der Stiftungskonstruktion bleibt oder es eine AG-Konstruktion (nach Nationalbankbeispiel) mit einem Aufsichtsrat gibt, ist nicht allzu wichtig. Ganz wesentlich ist allerdings, dafür zu sorgen, dass das ORF-Aufsichtsgremium nicht bei jeder Veränderung politischer Mehrheitsverhältnisse diese sofort spiegelt und das dann auch (meist recht rasch) in der Besetzung von ORF-Chefpositionen seine Fortsetzung findet. Um das zu vermeiden, ist die Schaffung eines sich selbst erneuernden Aufsichtsgremiums notwendig. Entscheidend ist natürlich die erstmalige Beschickung. Um da die nötige Sachkompetenz und Pluralität sicherzustellen, muss selbstverständlich absolut transparent sein, wer warum als “Eigentümervertreter” entsandt wird, muss u.a. für jede/n KandidatIn ein Qualifikationsnachweis veröffentlicht werden. Die Nominierungen könnten zB vom Hauptausschuss des Nationalrats mit 2/3 Mehrheit oder vom Bundespräsidenten als Auswahl aus – veröffentlichten – Vorschlägen gesellschaftlich relevanter Einrichtungen/Gruppierungen vorgenommen werden. Und dann ist nach den jüngste Erfahrungen eine “Cooling-Off-Phase” zwischen dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsgremium und der Übernahme eines ausschreibungspflichtigen ORF-Postens gesetzlich zu fixieren.

Die Sicherung der journalistischen Freiheit im ORF macht auch Verbesserungen des ORF-Redakteursstatuts, das im Kernbereich 35 Jahre alt ist, notwendig. Es ist endlich ohne jegliche Verwässerung umzusetzen, was das ORF-G vom Redakteursstatut verlangt:
– Den Schutz der journalistischen Mitarbeiter gegen jede Verletzung ihrer Rechte;
– Die Mitwirkung an personellen und sachlichen Entscheidungen, welche die journalistischen Mitarbeiter betreffen.

Das erfordert die Umsetzung folgender Forderungen:
1. Jede/r journalistische Mitarbeiter/in, der die Freiheit seiner journalistischen Arbeit beeinträchtigt sieht, soll das explizite Recht haben, die Redakteursvertretung anzurufen. Die Redakteursvertretung ist verpflichtet, der Sache unverzüglich nachzugehen. Kommt es zu keiner Einigung mit der Geschäftsführung, soll das Schiedsgericht entscheiden. (Derzeit ist ein solches Verfahren eingeschränkt auf die Weigerung, etwas abzufassen und zu verantworten.)
2. Die Redakteursvertretung soll ein Begutachtungsrecht vor allen programmrelevanten Entscheidungen des Aufsichtsgremiums (Programmpläne, Jahressendeschemen etc.) erhalten. Ihre Stellungnahmen sind dem Aufsichtsgremium vorzulegen.
3. Redakteursversammlungen bekommen das Recht, mit qualifizierter Mehrheit den Vorschlag der Geschäftsführung betreffend die Besetzung von Leitungsfunktionen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die Stelle erneut auszuschreiben. Auch die Abberufung aus journalistischen Leitungsfunktionen muss mit (mindestens 2/3-Mehrheit der betroffenen Redakteursversammlung) möglich werden. Dieses Recht ist für die Qualitätssicherung von besonderer Bedeutung, weil das Vertrauen der journalistischen Mitarbeiter/innen in die fachliche Qualifikation und die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben ihrer Vorgesetzten eine wichtige Voraussetzung dafür darstellt, dass die hohen Standards auch erreicht werden können.

Ebenso wie die Unabhängigkeit des ORF ist auch dessen ökonomische Basis zu sichern. Das heißt, aus dem ORF-G zu eliminieren sind die (auch verfassungsrechtlich) bedenklichen, ökonomisch und medienpolitisch völlig unsinnigen Bestimmungen der Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung an eine weitere “strukturelle Reduktion der Personalkosten” und eine “Reduktion der Pro-Kopf-Kosten”.
Ebenso aus dem ORF-G zu streichen sind
• das anachronistische, absurde Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen
und
• die mit zeitgemäßem Medienverständnis unvereinbaren Amputationen des ORF-online-Angebots, nach denen die “Berichterstattung nicht vertiefend” sein darf, die Berichterstattung auf den ORF-Landesstudio-Seiten auf “8o Tagesmeldungen pro Bundesland pro Kalenderwoche” beschränkt ist und Social-media-Aktivitäten nur überaus eingeschränkt stattfinden dürfen.

Die Diskussionen der letzten Wochen haben es unübersehbar gemacht, wie sehr sich der demokratiepolitische Zustand eines Landes am Zustand dessen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablesen lässt.

Der ORF-Stiftungsrat: gesetzliche Aufgaben und wie damit umgegangen wird

ORF-G
§ 19
(2) Die Mitglieder der Kollegialorgane gemäß Abs. 1 (Anm.: Stiftungsrat und Publikumsrat) sind bei der Ausübung ihrer Funktion im Österreichischen Rundfunk an keine Weisungen und Aufträge gebunden; sie haben ausschließlich die sich aus den Gesetzen und der Geschäftsordnung ergebenden Pflichten zu erfüllen.
(4) Sämtliche Mitglieder der Stiftungsorgane sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Umstände der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach ihrem Ausscheiden als Mitglied eines Stiftungsorgans fort. Bei Ausscheiden sind alle schriftlichen Unterlagen, welche Angelegenheiten der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen betreffen, an die Stiftung zurückzustellen.
§ 20
(1) Bei der Bestellung von Mitgliedern (Anm.: des Stiftungsrats) nach Z 1 bis 4 ist darauf zu achten, dass diese
1. die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen und
2. über Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes verfügen oder sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben haben.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsrates haben dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Wozu im Aktiengesetz steht:
• Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 99. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 84 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß
• Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
§ 84. (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren.
(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie können sich von der Schadenersatzpflicht durch den Gegenbeweis befreien, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben.

Einige Beispiele, wie Mitglieder des ORF-Stiftungsrates mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen umgehen:

FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger erklärte lt Parteipressedienst am 26. Aug 2011, er werde „interessante und wichtige ORF-Belange in Hinkunft immer direkt mit dem Partei- und Klubobmann HC Strache besprechen und diesen direkt informieren und gegebenenfalls auch dem Parlamentsklub berichten.“
• Unvereinbar mit der Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsverpflichtung
Am 8. August hatte Stiftungsrat Steger in einem Interview erklärt, er werde bei der GD-Wahl seine Stimme für Alexander Wrabetz “von der Zukunft des Online-Direktors Thomas Pranter abhängig machen.“
• Ein zumindest eigenartiges Sorgfaltspflichtverständnis bei der Erledigung einer der wesentlichsten Stiftungsratsaufgaben.

BZÖ-Stiftungsrat Alexander Scheer erklärte im November anlässlich seiner Nominierung, er werde sich massiv gegen Gebührenerhöhungen einsetzen, „der ORF erhält genug Mittel” und er trete für eine mittelfristige Privatisierung des ORF ein.
• Privatisierungsinteressen sind mit entscheidenden Grundelementen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit mit der Mitgliedschaft in einem wesentlichen Organ des ORF zwangsläufig unvereinbar.

Als der Kärntner Landespressedienst zwei Tage vor der Bestellung der Landesdirektoren durch den Stiftungsrat verkündete, „der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz haben sich endgültig auf eine neue Führung des ORF-Landesstudios geeinigt“ und die RedakteurssprecherInnen des ORF-Kärnten diese Ignoranz des ORF-Gesetzes kritisierten, schloss sich der Kärntner Stiftungsrat Siggi Neuschitzer nicht Protesten gegen mit dem ORF-Gesetz unvereinbares Verhalten an, sondern attackierte vielmehr jene, die Gesetzestreue einmahnten.
• Ein Stiftungsrat, der offenbar selbst bei eindeutigsten Bestimmungen des ORF-Gesetzes Verständnisschwierigkeiten hat.
Im Jänner 2011 demonstrierte Stiftungsrat Neuschitzer in einem Interventionsbrief an den ORF-Kärnten-Chefredakteur eindrucksvolle Zeugnisses seiner Rechtschreibkenntnisse, die u.a. so aussahen: „Das war aus meiner Sicht einfach ‚medial ecklig‘ … dass die verlangte Mindestsicherung von Euro 1300 ein Rot-Grünes nicht finanzierbarers Hirngespinnst ist …. Hat sie für diesen Bericht eine … Unregelmässigkeitszulage … kassiert? Für mich als aufrechter und erfolgreicher Kärntner Unternehmer ist diese Situtation einfach beschämend … ist für mich als Medienmensch wirklich auch medial ‚eckelerregend‘“.
• Lt ORF-G ist darauf zum achten, dass Stiftungsratsmitglieder „die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen“…

Der niederösterreichische Stiftungsrat Alberich Klinger erklärte gegenüber den “Niederösterreichischen Nachrichten” seine Unterstützung für Alexander Wrabetz bei der GD-Wahl so: “Damit ist sichergestellt, dass sich im Landesstudio an der Spitze nichts ändern und Norbert Gollinger Landesdirektor bleiben wird. Noch dazu wird Richard Grasl eine gewaltige Ausdehnung seiner Kompetenzen in der kaufmännischen Direktion erfahren. Und die erst einzurichtende Bundesländerkoordination soll, so hat uns Alexander Wrabetz gesagt, Robert Ziegler übernehmen. Das bedeutet eine starke niederösterreichische Achse im ORF.”
• Ein Stiftungsrat sagt völlig ungeniert, was alles unter Sorgfaltspflicht bei der Bestellung des Generaldirektors verstanden werden kann.

Stiftungsrat Robert Ziegler, der lt ORF-Presseaussendung vom 23. 12. dann tatsächlich zu dem lt Aussage von Stiftungsrat Klinger im Zuge der GD-Wahl versprochenen „Bundesländerkoordinator“ gemacht werden sollte, versuchte im Juli im ORF-NÖ als stellvertretender Chefredakteur per mail eine Sprachregelung anzuordnen. Der ORF-Redakteursrat wies die JournalistInnen des ORF-NÖ sofort darauf hin, dass dies eine Verletzung des ORF-Gesetzes darstellt und inzwischen wertete das auch die Medienbehörde als Verstoß gegen die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung.
• Dass jemand, dem die Medienbehörde attestiert gegen das wichtigste Gut des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gegen die journalistische Freiheit, verstoßen zu haben als Stiftungsrat (aber natürlich auch als Personalvertreter und in journalistischen ORF-Funktionen) untragbar ist, müsste offensichtlich sein. Nicht für Stiftungsrat Ziegler. Der erklärte der APA, auch nach dem KommAustria-Spruch weiter der Ansicht zu sein, „richtig und verantwortungsbewusst gehandelt zu haben“.

Der Vorarlberger Stiftungsrat Edelbert Meusburger sagte gegenüber dem „Standard“ er habe mit dem Landeshauptmann die Landesdirektor-Bewerbungen „mehrmals beraten“ und “die Entscheidung trifft nun der Landeshauptmann”. Auf Einwand, den Landeshauptleuten käme nur ein Anhörungsrecht zu, sagte Stiftungsrat Meusburger: “In der Praxis heißt das Entscheidungskompetenz.”
• Deutlicher Unterschied zwischen ORF-Gesetz und „Praxis“.

Kaum war Dietmar Hoscher von der SPÖ als Stiftungsrat nominiert, erklärte er auf APA-Anfrage auch schon, er werde auch die Leitung des SPÖ-“Freundeskreises” übernehmen. 37 Minuten später sprach er von einem Missverständnis und sagte, “selbstverständlich muss der Freundeskreis das beschließen.”
• Ein Stiftungsratsneuling hat Schwierigkeiten, wenigstens Anschein zu wahren.

Noch während im Finanzausschuss des Stiftungsrates über den zwischen Geschäftsführung und Zentralbetriebsrat verhandelten Gehaltsabschluss informiert wurde, landeten die detaillierten Zahlen (noch bevor sie die ORF-MitarbeiterInnen kannten) in einer Zeitungsredaktion.
Als die Vorsitzende des Stiftungsrats am 16. 1. alle Mitglieder des Gremiums per mail informierte, welche Empfehlung sie gegenüber Generaldirektor Wrabetz ausgesprochen hatte, war die mail innerhalb weniger Minuten in der APA.
„Freundeskreis“-Besprechungen finden regelmäßig im Beisein von Leuten statt, die nicht dem Stiftungsrat angehören (Klubobmänner, etc).
• (Nur einige wenige) Beispiele, wie im Stiftungsrat die VERTRAULICHKEIT gehandhabt wird.

Als die Stiftungsräte die Landesdirektoren (mit 31 Stimmen und vier Enthaltungen) bestellten, wussten sie bloß wie viele Bewerbungen es für den jeweiligen Posten gab, aber nicht wer sich überhaupt beworben hatte, geschweige denn, dass sie irgendwelche Bewerbungsunterlagen kannten. Und 30 der 31 Stiftungsratsmitglieder, die dem neuen Vorarlberger Landesdirektor ihre Stimmen gaben, hatten bis zur Wahl wohl noch nie von diesem gehört.
• Deutlicher kann SORGFALTSPFLICHT nicht missachtet werden.

Protest im ORF

Text der Resolution, die von 3/4 der ORF-Journalisten unterschrieben worden ist:

Wir, die Journalistinnen und Journalisten des ORF, stehen für einen unabhängigen ORF. Wir sind ausschließlich journalistischer Ethik und dem ORF-Publikum verpflichtet und lassen uns die in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nehmen. Weder durch parteipolitische Wünsche noch durch die Bereitschaft der Geschäftsführung diese zu erfüllen. Während Dienstposten in den Redaktionen in längst unerträglichem Ausmaß reduziert werden, gibt es für Stellen, die zur Erfüllung parteipolitischer Wünsche neu geschaffen werden, offenbar Geld. Wir fordern von der Geschäftsführung alle Vorhaben, die das Ansehen des ORF als unabhängiges Medienunternehmen beschädigen, zurückzunehmen. Vom Gesetzgeber fordern wir Rahmenbedingungen, die die ORF-Unabhängigkeit stärken (u.a. völlig neues Aufsichtsgremium, verbessertes Redakteursstatut).

Der ORF gehört den Österreicherinnen und Österreichern – nicht den Parteien.

Bremer Erklärung

Auf dem letzten Treffen der “Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse” (AGRA) am 10./11.November in Bremen haben wir RedakteuInnen u.a. über veränderte Arbeitsbedingungen in den einzelnen Sendern berichtet. Immer mehr Programm soll in immer kürzerer Zeit von den KollegInnen produziert werden – darunter leidet häufig die Qualität der Produkte. In diesem Sinne haben wir die “Bremer Erklärung” an die Intendantinnen und Intendanten gerichtet.

Die AGRA sieht die Tendenz, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Kompetenz in der Berichterstattung verlieren, wenn es ihnen nicht gelingt, bei knapper werdenden Mitteln ihre Qualität zu sichern.

Uns sind dabei folgende Punkte wichtig:

1. Unsere Reputation ist davon abhängig, dass weiterhin Fachredakteure zu Gerichtsverhandlungen, Kongressen, Pressekonferenzen gehen und dort qualifizierte Fragen stellen, um komplexe Vorgänge einordnen zu können. Wir hören aber, dass ausscheidende Fachredakteure manchmal nicht ersetzt werden und Fachredaktionen abgeschafft werden. Wir wünschen, dass Fachwissen erhalten und gefördert wird. Die Aus- und Fortbildung muss unterstützt werden, feste und freie Fachredakteure müssen auch dafür bezahlt werden, dass sie am Thema dranbleiben, um Kompetenz zu erhalten und Kontakte zu pflegen – nicht nur für die aktuelle Berichterstattung. Erfolg versprechend können auch Fachsendeflächen sein. Es ist belegt, dass diese über das Internet viele neue Nutzer gewinnen. Wir schlagen vor, dass unter den Freien und festen Redakteuren Fachleute identifiziert und gefördert werden und dass ihr Wissen mehr genutzt wird.

Wir unterstützen positive Ansätze wie den Aufbau von Recherchepools. Nur so können die Sender über den Terminjournalismus hinaus eigene Themen setzen.

2. Viele Freie bekommen Recherchetage und Reisen häufig nicht bezahlt. Des Weiteren sollen sie neben ihrer Autorentätigkeit mehr Ausspielwege bedienen, selber aufnehmen, drehen und schneiden. Dafür werden sie aber oftmals nicht gesondert honoriert.

Freie Mitarbeiter und fest angestellte Redakteure arbeiten immer häufiger als Generalisten. Die Gefahr besteht, dass sie dann komplexe Themen nicht mehr einschätzen können. Sie sind leichter zu beeinflussen von Lobbyisten. Sie laufen Gefahr, gerade unter Zeitdruck, Pressemeldungen und PR-Infos ungeprüft zu übernehmen.

Unter diesem Druck ist es schwierig, hochwertige Produkte zu erstellen. Die Folgen der Arbeitsverdichtung gelten auch für Festangestellte.

3. Redaktionsvolontäre berichten, dass in der Ausbildung technische Aspekte und die Beherrschung von Aufnahme- und Ausspielformen immer mehr Raum einnehmen. Das gehe zu Lasten inhaltlicher Aspekte wie Darstellungsformen, Dramaturgie, Interviewtechniken etc.

Natürlich ist es wichtig, alle neuen Ausspielwege zu erschließen, um die Zuschauer, Hörer, User dort abzuholen, wo sie sind. Aber das journalistische Handwerk sollte an erster Stelle stehen.

Sendeflächen müssen mit guten Inhalten gefüllt werden. Gerade in einer komplexer werdenden Medienwelt setzt sich nur Qualität durch. In einer komplexen, unübersichtlichen Welt suchen die Menschen nach Einordnung und Erklärung durch kompetente Journalisten.

4. Wir beobachten den Zwang, immer mehr Programm zu füllen und hören, dass Redakteure keine Zeit mehr haben, die Inhalte mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.

5. Durch die Tendenz, mit weniger Mitarbeitern mehr Programm zu füllen, geht häufig der innerbetriebliche Austausch verloren (Job Rotation). Wir fordern die Intendantinnen und Intendanten auf, solche Möglichkeiten zu erhalten und zu fördern. Nach unserer Erfahrung erweitern sie den Horizont und verbessern die multimediale Zusammenarbeit. Perspektivwechsel erhöhen die Motivation und führen zu messbar besseren Ergebnissen.

Die Existenzgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sender darf nicht aufs Spiel gesetzt werden: Qualität ist das beste Argument fürs Überleben. Nur die öffentlich-rechtlichen Sender können aufwändig recherchierte Inhalte liefern, die die Gebührengelder rechtfertigen. Die inhaltliche Qualität ist das dauerhafte Unterscheidungsmerkmal.

Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse bietet sich den Intendantinnen und Intendanten für einen Austausch über die Qualitätssicherung an.

Bremen, 11. November 2011

Stellungnahmen:

Radio überholt sich selbst

oder

Wie Macher ins Blaue senden und Hörer anderes wollen

Eine Behauptung von Udo Seiwert-Fauti

Wir alle kennen das. Radio als reines Radio ist tot, Radio muss ins Internet, im Internet überleben, Zusatzdienste anbieten, auf Apps und mit Apps vertreten sein und bitte … nie ein Beitrag länger als, nun ja, 50 Sekunden … aber längstens. DER Hörer will nichts anderes , er will “nebenbei hören” und schon gar nicht will er Informationen lange zuhören. Um diesen Minimum- Radioansprüchen zu genügen, haben meist selbst ernannte Radioberater und Quoten-Statistiker das Formatradio erfunden. Es ist nicht etwa ein Radio mit Format, denn dieses Formatradio ist ausschließlich formatiert. Wer in so genannten AKTUELL Sendungen länger als 2 Minuten redet … wenn es denn mal live ist … erlebt Schweißausbrüche bei Moderatoren und Redakteuren, das Format wird empfindlich zer- und gestört. Alles kommt durcheinander, das SendeSCHEMA kommt ins Wanken.
Frage: was hat das alles noch mit einem lebendigen, ungewohnten und interessanten Radio zu tun? Die Antwort lautet kurz und knapp und doch sehr präzise: Nichts!

Das aktuell in Deutschland zu hörende Radio, öffentlich-rechtlich wie kommerziell, ist – bis auf wenige löbliche Ausnahmen (Detektor FM in Leipzig z.B.) nur noch Schema F. Risiko, Unerwartetes ist nicht mehr zu erwarten und vor allem NICHT erwünscht. So hart es klingen mag, die Digitalisierung des Radios und der Radioabläufe hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Radioqualität in Deutschland geführt. Nie gab es so viele Versprecher, Ungenauigkeiten in Moderationen, Unachtsamkeiten und Unkonzentriertheiten wie aktuell. Der Grund m.E.: wo Moderatoren sich früher auf Inhalte konzentrieren konnten, müssen sie heute bei den Moderationen auf bis zu 5 Bildschirmen, sorry: Screens, Abläufe überwachen und Inhalte ablesen. Deutsche Radios können stolz sein : die radiomachende Wollmichsau ist endlich da! Weniger am Senden Beteiligte und vor allem Verantwortung fürs Radio Übernehmende vor und hinter dem Mikro sparen Kosten ein, ARD Sender verkünden derzeit vor diesem Hintergrund auch noch stolz neue Budget-Überschüsse, aber … die Qualität insgesamt geht immer mehr – ich lebe im Südwesten – den Schwarzwaldbach hinunter.

Blicken wir in unsere Nachbarländer … und die Absurdität der deutschen Radioauffassungen wird noch absurder. Länder, die in Deutschland und mit ihren Anschauungen als konservativ gelten, sind im Radiobereich die Innovativsten und zeigen täglich, stündlich, minütlich und auch sekündlich wie modernes und aktuelles Radio der Zukunft aussehen könnte. Beispiele: die Schweiz und Großbritannien.

Frage: wo gibt es im Global Player Land Deutschland ein englischsprachiges Radioangebot, dass sich an alle die Deutschen wendet, die eigentlich Ausländer sind aber in Deutschland leben und arbeiten, deren Muttersprache aber eben deutsch nicht ist? Mal abgesehen davon, dass z.B. in Städten wie Köln, Frankfurt, Berlin und Stuttgart täglich Tausende einfliegen, die Englisch aber nicht deutsch reden.

You remember the Europäische Zentralbank, die Banken, Autounternehmen? Geht nicht, kostet, Aufschrei in den Radio-Führungsetagen … wagt man das Thema auch nur dezent anzusprechen. Typisch deutsch.

In der Schweiz hat das öffentliche-rechtliche Radio World Radio Switzerland erfunden, das genau das macht, was ich eben beschrieben habe. Auf Englisch Infos über die Schweiz liefern, damit sich Ausländer im Land wohl und sich willkommen fühlen. Daily, every minute and second, um es auf Englisch zu sagen. Und wen wundert es: 50 % Anteilseigner ist der BBC World Service!

Stichwort: UK. Im UK ist Rolling Stones Gitarrist Ronnie Wood gerade als DJ des Jahres 2011 gekürt worden. Im Digitalradio, genauer: auf Absolute Classic Rock, hat er jede Woche eine eigene Radiosendung, die als “Hinhör-Hammer” gilt. Man stelle sich Udo Lindenberg in Deutschlands Radio vor. No chance, zuviel Risiko, der redet zu lange. Und wer will das denn bitte in Deutschland, höre ich Deutschlands Anzug- und sicher nicht “Radio Blaumann” tragende Radiomanager sagen.

Ich halte dagegen: Viele! Und es werden immer mehr. Zunehmend habe ich viele Jüngere, die der umkämpften Zielgruppe 20 – 30 Jahre, vor mir sitzen, die mir ihr Leid mit dem Radio heute klagen. Das dauernde Gequatsche geht ihnen auf den Geist, die Kurzinformationen auch (die dort aufhören wo sich die Jüngeren mehr erhoffen), die Verquickung von PR und Redaktion … jede Vorlesung gibt diese Tendenzen wieder. Nach vielen Diskussionen und Gesprächen – über Wochen hinweg – steht fest: die Jüngeren wollen wieder zuhören, wollen informiert werden, wollen mehr erfahren , mehr Hilfe bekommen, weil sie sich in der globalen und digitalisierten Welt nicht mehr richtig zurechtfinden. Vom Radio, das ist einhellige Meinung, aber auch von Medien überhaupt erhoffen sie sich Einordnung, Information (auch und gerade länger) und Hintergründe, weil sie viele Entwicklungen (noch) nicht durchschauen. Sie wollen sich über das Radio ärgern, wollen sich freuen, wollen sich mit dem Radio als Freund wieder anfreunden.

Was heißt das für uns, die wir Radio vor allem machen, weil wir es wirklich “lieben”, weil es auch “unser” Medium ist und weil wir Radio nach wie vor “sexier als TV ” finden?

Ich bin überzeugt, dass es Zeit ist, über neue Ideen, neue Formen (wenn diese sein müssen …) , über neue Inhalte usw. nachzudenken, quer zu denken, brain zu stormen und Visionen zu entwerfen … wie das Radio der Zukunft wirklich aussehen sollte. Monate, ja Jahre denken wir nach und diskutieren, wie der so genannte Content aussehen soll, wie das Radio digital Hörer binden und hinzugewinnen will und soll und muss. Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, mal endlich wieder über Inhalte nachzudenken. Inhalt ist eben nicht gleich Content. Inhalt ist nicht einfach Füllen von leeren Onlineseiten. Inhalt ist Recherche, Ehrlichkeit, Transparenz gegenüber dem Hörer unserem Kunden, ist harte Arbeit die Mehrwert schafft und anbietet. Das heißt aber auch: Radiochefs müssen endlich wieder in die Ausbildung, in die Qualität, in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Wir älteren müssen unser Wissen weitergeben, den Jüngeren vermitteln was Radio in der Vergangenheit ausmachte, es jetzt und in Zukunft ausmacht!

Ohne dies alles wird es in Zukunft kein gutes und attraktives Radio mehr geben, wird selbst ein dann digital perfektes Radio ein Mitläufer im Mainstream sein.

Radio muss endlich wieder Risiko bedeuten, muss vorher kaum Planbares bedeuten, muss überraschend und nicht formatiert sein, muss allen Radiomitarbeitern wieder Anreize in der Kreativität bieten, muss sie engagieren, muss sie herausfordern, sie eigenständig entscheiden lassen und ihre “Chefs” müssen wieder das Standing haben, manches und vieles auszuhalten und zu verteidigen.

Kurzum: Aus einem Formatradio muss endlich wieder ein Radio mit (wirklichem) Format werden.

Udo Seiwert-Fauti ist Korrespondent in Straßburg und Mitbegründer von Fair Radio

Das ist ja nochmal gut gegangen!

Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) erneuert ihre Forderung nach mehr Zurückhaltung der Politik gegenüber ARD und ZDF.

Die heutige Intendantenkür ist für die Sächsische Staatskanzlei und ihren Wunschkandidaten Bernd Hilder gründlich daneben gegangen. Neben dem gescheiterten Kandidaten ärgern sich nun wohl auch Parteistrategen wie Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Mitglied des ZDF-Fernsehrats und Medienpolitik-Koordinator der CDU-geführten Länder. Er hatte Hilder bis zuletzt massiv unterstützt.

Für die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) zeigt sich einmal mehr, dass der staatliche Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem Problem geworden ist, über das die Öffentlichkeit nicht hinweg sehen darf. Denn nicht immer verfehlen die Parteitaktiker ihre Ziele. Wir erinnern uns: Vor nicht einmal zwei Jahren scheiterte der damalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender am staatsnah dominierten Verwaltungsrat, obwohl ihn sein eigener Intendant zur Wahl empfohlen hatte. Die darauf erhobene Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht wird von der AGRA voll und ganz unterstützt.

Wir rufen den MDR-Rundfunkrat auf, einen wirklich unabhängigen und fachlich kompetenten Kandidaten zu wählen. Die zurückliegenden Skandale und Fehlentwicklungen des Senders müssen glaubwürdig bewältigt und neue Chancen erschlossen werden. Mit dieser Aufgabe parteipolitisch umzugehen, würde dem MDR nachhaltigen Schaden zufügen.

In diesem Zusammenhang unterstreicht die AGRA abermals die Bedeutung gesetzlich verankerter Redaktionsstatute. Sie sind ein wichtiger Garant der redaktionellen und programmlichen Unhabhängigkeit der Sender. Den parteipolitischen Kreisen rund um den MDR erscheint eine solche Institution allerdings bis heute verzichtbar.

ORF gibt sich Verhaltenskodex

Als Ergänzung zum Redakteurstatut gibt sich der ORF nun auch einen Verhaltenskodex für Redakteure. Beide sind als Download-Dokumente verlinkt.

Um Qualität, Authentizität und Glaubwürdigkeit der ORF-Berichterstattung sicherzustellen, wurde vorliegender Verhaltenskodex auf Basis von ORF-G § 4 in Einvernehmen mit dem Redakteursausschuss erstellt und von Publikumsrat und Stiftungsrat genehmigt. Er gilt für alle journalistischen Mitarbeiter/innen des ORF und darüber hinaus für alle ORF-Mitarbeiter/innen, die in Leitungsfunktion tätig sind. Als Anlaufstelle zur Beratung zur Sicherung und Einhaltung dieses Kodex ist ein Ethikrat eingerichtet.

AGRA-Tagung in Köln

Georg Berg (WDR) und Franziska Hofmann (ZDF) gewählt

Teilnehmer der AGRA-Tagung mit den Sprechern Franziska Hofmann (6. von links) und Georg Berg (2. von rechts)

“In Zeiten verflachter Hierarchien und Inhalte sehen sich die Redakteursvertretungen mehr und mehr bei der Qualitätssicherung gefordert”, hieß es heute auf der jüngsten Tagung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse, kurz AGRA. Teilnehmer aus fast allen ARD-Anstalten, dem ZDF, Dradio und Deutsche Welle waren zusammengekommen, um sich über ihre Arbeit und aktuelle Probleme auszutauschen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem jüngste Einsparungs- und Kürzungsvorhaben, aktuelle Programmentwicklungen und anstehende Konflikte in den einzelnen Häusern. Das Interesse war groß, denn trotz übereinstimmender Interessen gestaltet sich die Arbeit der Redakteursvertreterinnen und -vertreter sehr unterschiedlich. So arbeiten z.B. in manchen Anstalten freie Mitarbeiter direkt in den Gremien mit, in anderen sind es ausschließlich die fest angestellten Redakteure. “Hinzu kommt, dass das ZDF, der BR, der MDR und der SWR noch überhaupt kein offizielles Redakteursstatut haben”, kritisiert der als Sprecher wiedergewählte Georg Berg (WDR) die gegenwärtigen Verhältnisse. Er und Franziska Hofmann (ZDF) werden in den kommenden zwei Jahren das Sprecheramt ausfüllen, dem vor allem koordinierende Aufgaben zukommen.