Deutsche Welle nur ein Beispiel – Wo bleibt die Unabhängigkeit?

Seit Wochen gärt es in der Deutschen Welle. In der Berichterstattung aus und über China tut sich ein tiefer Riss zwischen Redaktion und Hausspitze auf. Seit einigen Wochen gibt es sogar eine offizielle Kooperation der DW mit dem staatlichen Sender CCTV und China Radio International. In einer Pressekonferenz mit Intendant Wang Gengian kündigte der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg an, die DW werde künftig mehr über chinesische Wirtschafts-, Kultur und Geschichtsthemen berichten und dabei “die Richtlinien der chinesischen Seite beachten”, gleichzeitig aber auch eine objektive und unparteiische Berichterstattung gewährleisten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (AGRA) hält das für einen journalistischen Tiefpunkt. Inakzeptabel ist, dass der deutsche Auslandssender sich in seiner Berichterstattung den “Richtlinien” eines zwar eminent wichtigen Landes unterwirft, das in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit allerdings das genaue Gegenteil von beispielhaft ist; zumal der Onlinedienst der DW in China ohnehin blockiert wird.

Vor einigen Monaten wollte die AGRA eine Umfrage unter allen öffentlich-rechtlichen Programm-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern starten, in der gefragt werden sollte, welcher externen aber auch internen Einflussnahmen auf ihre Berichterstattung sie sich ausgesetzt fühlen. Aus verschiedenen Gründen hatte sich die AGRA dabei die Unterstützung der Intendantinnen und Intendanten erhofft. Die aber lehnten das ab. Limbourg schrieb unter anderem: “Als Intendant der Deutschen Welle kann ich Ihnen versichern, dass es zu unserem Selbstverständnis als öffentlich-rechtlicher Sender gehört, die Berichterstattung der DW von jeglicher politischer oder sonstigen Beeinflussung freizuhalten.” Dies sei “Teil unserer Vorstellung von Qualitätsjournalismus”.

Die aktuellen Entwicklungen bei der DW lassen nicht erkennen, dass diese Sichtweise tatsächlich Richtschnur des Handelns ist; wohl aber, dass der Schutz der Unabhängigkeit nicht allein in das Belieben eines Intendanten gestellt werden kann. Selten genug kommt so etwas an die Öffentlichkeit. Darum ist es umso wichtiger, dass möglichst viele Redakteurinnen und Redakteure anonym aus ihrem Berufsalltag über große und kleine Beeinflussungsversuche berichten können. Diesen Anspruch, den die Öffentlichkeit an den Rundfunk hat, sollten die Geschäftsleitungen einlösen. Die Chance dazu hat ihnen die AGRA angeboten.

Berliner Erklärung zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Journalismus

Die Redakteursausschüsse der ARD, des ZDF, des Deutschlandradio und der Deutschen Welle fordern eine Stärkung der Rundfunkfreiheit. Redakteursausschüsse leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) appelliert bei ihrem ersten Treffen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag an die Politik, starke Redaktionsstatute gesetzlich zu verankern.

Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfreulich klar begrenzt. Redakteure erfüllen dessen Programmauftrag in ihrer täglichen Arbeit. Für die Unabhängigkeit des Journalismus brauchen die Anstalten den Binnenpluralismus, der auch im Zentrum des BVerfG Urteils steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse auch an die 6. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: “Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“ Ein Redaktionsstatut stärkt die Rundfunkfreiheit. Deshalb ist es geboten, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich festzuschreiben. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die immer noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Ein gutes Vorbild ist der SWR, wo derzeit in enger Zusammenarbeit von Intendanz, Personalrat und Rundfunkrat ein Redaktionsstatut erarbeitet wird, nachdem die gesetzlichen Verpflichtungen dafür im neuen SWR-Staatsvertrag der beiden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschaffen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) appelliert an die Vertreter der politischen Parteien, unsere Forderungen zu unterstützen und Redaktionsstatute in den jeweiligen Gesetzen / Staatsverträgen zu verankern.

Mehr über die AGRA

  1. 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR

Entscheidung des BVerfG in Sachen ZDF-Staatsvertrag

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (AGRA) nimmt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ZDF-Staatsvertrag Stellung:

Die Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag. Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfreulich klar begrenzt. Nur ein Drittel der Mitglieder in Fernsehrat, Verwaltungsrat und deren Ausschüssen dürfen Vertreter des Staates sein. Betroffen ist ausdrücklich nicht nur das ZDF, denn es ist bei der Drittelung allgemein vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und expressis verbis auch von “Rundfunkräten” die Rede. Die Landesgesetzgeber wären gut beraten, die Gremienzusammensetzung der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten ebenfalls zu prüfen, die Mitgliedschaft von Staatsvertretern entsprechend zu ändern und sich dabei an der sehr engen Frist für den ZDF-Staatsvertrag zu orientieren.

Die Redakteursausschüsse begrüßen auch, dass das Bundesverfassungsgericht nun unzweifelhaft definiert hat, wer zum “Staat” zu rechnen ist. Bisher war das in allen Diskussionen immer umstritten. In seiner “funktionalen Betrachtung” hat Karlsruhe nun entschieden: Es sind Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen, Abgeordnete jeglicher Parlamente, politische Beamte und Wahlbeamte, sogar Bürgermeister und Landräte sowie Parteimitglieder in höherer Position, die sich um Ämter bewerben. Sie alle haben die Möglichkeit, den Rundfunk zum Zwecke des Machterwerbs oder Machterhalts zu instrumentalisieren. Das ist sehr nah an der Realität und die Entscheidung des Verfassungsgerichts dagegen sehr weit gehend.

Ein deutliches Signal ist auch die Aufforderung, dass die einflussreichen Vorsitzenden der Ausschüsse nicht nur Politiker sein dürfen. Auch dort sei eine “plurale Besetzung” zu beachten, um die nötige Staatsferne zu garantieren. Auch das gilt für ZDF wie ARD und Deutschlandradio.

Bestärkt sieht sich die AGRA in ihrer Haltung, dass die in den Gremien vertretenen “gesellschaftlichen Gruppen” tatsächlich die Gesellschaft nicht mehr hinreichend widerspiegeln. In der nun anstehenden Diskussion über die künftige Gremienzusammensetzung bei ZDF, ARD und Deutschlandradio sollte auch darüber nachgedacht werden, wie eine direkte Beteiligung von Zuschauerkreisen ermöglicht wird; Modelle dafür gibt es bei BBC und ORF.

Wir Redakteure begrüßen ferner, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunk ausdrücklich nicht als Auslaufmodell betrachtet: Der Rundfunk sei durch das Internet nicht überholt, er dürfe “technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand” festgeschrieben werden. Auch das sind klare Worte.

Erneuert hat das Bundesverfassungsgericht seinen Standpunkt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb des dualen Rundfunksystems die inhaltliche Vielfalt zu sichern hat, weil kommerzielle Anbieter dies gar nicht gewährleisten wollen und können. Dem Versuch der Privatsender, die öffentlich-rechtliche Konkurrenz auf eine unattraktive “Mindestversorgung” oder ein “Ausfüllen von Lücken und Nischen” zu beschränken, wird damit eine höchstrichterliche Absage erteilt. Die AGRA begrüßt diese Klarstellungen sehr und hofft, dass die ständigen Attacken der Privatrundfunkanbieter und ihrer Verbände damit endlich ein Ende haben.

Wichtig ist noch die starke Hervorhebung des Binnenpluralismus, der im Zentrum der Argumentation steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse an BVerfGE 83, 238 – 6. Rundfunkentscheidung vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: “Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt. Deswegen handelt es sich bei der Redakteursbeteiligung nicht um die Einräumung externen Einflusses, sondern um interne Mitsprache bei der Wahrnehmung der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Funktion. Als solche wird sie den Redakteuren nicht im Interesse ihrer Selbstverwirklichung im Beruf oder zur Durchsetzung ihrer subjektiven Auffassungen eingeräumt, sondern zur Erfüllung ihrer Vermittlungsfunktion.” Daraus leiten wir ab, dass ein Redaktionsstatut bei der Umsetzung der Forderung nach Binnenpluralismus helfen würde.

Wir regen darum an, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich zu verankern. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Dabei empfiehlt die AGRA, dass die Redaktionsstatute nicht einseitig von den Intendanten erlassen werden, sondern in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Redakteursvertretungen und/oder dem Personalrat erarbeitet werden, wie dies etwa beim SWR derzeit geschieht.

Im Wortlaut der Entscheidung folgt das Bundesverfassungsgericht auch der Argumentation der AGRA-Stellungnahme vom 14.11.2011.

  1. 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR

Der ZDF-Staatsvertrag auf dem Prüfstand

Das BVerfG verhandelte am 5.11.2013 recht unterhaltsam die Praxis der beiden Gremien Fernsehrat und Verwaltungsrat. Dabei kam, für die AGRA nicht überraschend, zum Vorschein, dass die reine Zahl der staatsnahen Mitglieder allein kein Indiz für deren Einfluss ist.

In der Normenkontrollklage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg wird zwar schon die zu große Zahl der Gremienmitglieder, die von staatlichen Stellen berufen werden, beanstandet, die in der Praxis zu einem beherrschenden staatlichen Einfluss der Meinungs- und Willensbildung in den Gremien führen könnte. Die überwiegende Besetzung der Ausschüsse und ihres Vorsitzes mit Politikern erhöht den staatlichen Einfluss weiter.

Zeitlich den größten Raum nahm mit zwei Stunden am Vormittag die Runde in Anspruch, in der die Richter sich für die tatsächlichen Entscheidungsprozesse interessierten. So stellte sich schnell heraus, dass die von der AGRA in ihrer Stellungnahme vom 14.11.2011 problematisierten Freundeskreise eine weitaus entscheidendere Funktion haben, als von Außenstehenden vermutet werden kann. Die beiden Freundeskreise sind bemerkenswerterweise nur in den beiden großen politischen Lager verortet. In den ersten Antworten der befragten Mitglieder (Bundesminister a.D. Franz-Josef Jung, Marc-Jan Eumann, …) ging es noch um die Expertise, die erfahrene Politiker mit den großen ihnen im Rücken stehenden Apparaten haben. Die Vertreter kleinerer Verbände können so am Tag vor den Sitzungen, in denen die Entscheidungen fallen, mit den “notwendigen” Informationen versorgt werden.

Die Richter verstanden es im Folgenden, durch Fragen Widersprüche aufzudecken und so im Gesamtbild starke Anhaltspunkte dafür erkennbar zu machen, dass die eigentlichen Entscheidungen in den Freundeskreisen fallen, zu denen sich die Mitglieder jeweils ad personam bekennen. Die geschilderten personellen Wechsel von einem in den anderen Freundeskreis spiegelten jeweils auch Koalitionswechsel in Landesparlamenten wider. In Zeiten großer Koalitionen dürfte die Argumentation der Antragsgegner (die Länder Sachsen, Bayern, Hessen und das Saarland) noch weniger verfangen. Denn die machten geltend, dass sich Politiker selten einig seien und deshalb immer eine Brechung der zahlenmäßigen Mehrheit stattfindet. Die Argumentation der Antragssteller brachte deren Bevollmächtigter, Prof. Wolfgang Schulz auf den Punkt, indem er das BVerfG zitiert: “Meinungsbildung muss von unten nach oben verlaufen und nicht von oben nach unten.” In diesem Gebot gehe es um die Risikovorsorge. Es soll keine Möglichkeit geben, in der sich die Staatsvertreter einigen können, um etwas durchzusetzen.

Der Intendant des ZDF, Thomas Bellut, stellte in seiner ersten Stellungnahme klar, dass sich das ZDF in diesem Verfahren weder den Antragsstellern noch der Gegenseite zugehörig fühlt. Zum Verhandlungsgegenstand wolle man konstruktiv beitragen. Eine Stärkung des ZDF könne er sich aber durch ein Direktentsendungsrecht der Verbände vorstellen. Im bestehenden Staatsvertrag hätten diese nur ein Listen-Vorschlagsrecht. Die eigentliche Benennung erfolgt durch die Ministerpräsidenten.

Die Rolle der Ausschüsse besteht nach Aussage des Intendanten in der Vorbereitung der Gremienentscheidungen. Die Entscheidungsvorlagen entstehen einvernehmlich zwischen den Ausschussvorsitzenden und dem Intendanten. Von den Vorsitzenden der acht Ausschüsse verortet das BVerfG sechs staatsnah. Bellut: “Das ZDF nimmt das hin.”

Die Frage des Verfassungsrichters Reinhard Gaier, inwieweit die Freundeskreise wahrnehmbar seien wollte der ZDF-Intendant nicht kommentieren. Aus der Innenansicht sei ein Einfluss der Freundeskreise nicht wahrnehmbar. Allerdings nimmt der Intendant meist an den Sitzungen des konservativen von Franz-Josef Jung geführten Freundeskreises, der Verwaltungsdirektor an denen des anderen von Christine Bergmann geführten teil.

Auf die Frage des Verfassungsrichters Michael Eichberger bestätigt der Intendant, dass die Aussprache in den Freundeskreisen und den Ausschüssen offener ist als im Plenum der Gremien. Die hohe Bedeutung der Gremien besteht in Personalentscheidungen. Das breite Stimmungsbild sei im Alltag wichtig. Neben dem Intendanten, der bisweilen auch in den anderen (roten) Freundeskreis geht, gehen die Direktoren selten und nur mit Zustimmung des Intendanten in Freundeskreise.

Der Beauftragte der Bundestagsfraktionen, Dieter Dörr, zitiert aus dem Kapitel “Von Freunden umstellt” in Dieter Stoltes Buch “Mein Leben mit dem ZDF”1. Er zitiert eine Stelle, in der die Rede davon ist, dass der Intendant am Abend vor einer Gremiensitzung vom CDU-Freundeskreis eingenordet werden sollte. Auch wenn die heutige Praxis anders aussehen mag, funktionierten die Mechanismen auf derselben rechtlichen Grundlage. Dem widerspricht Franz Josef Jung als Vorsitzender des, wie er es nennt bürgerlichen Freundeskreises. Heute sei die Situation anders als damals.

Angesichts gleicher gesetzlicher Grundlagen wundert sich die Verfassungsrichterin Susanne Baer über die geschilderte Praxis, dass in den Freundeskreisen und Ausschüssen offen diskutiert, dann aber in den Gremiensitzungen einstimmig beschlossen würde und fragt nach der Besetzung der Ausschüsse.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Hans-Günter Henneke, nennt als Beispiel den Chefredakteursausschuss, in den sich vor allem die staatsfernen Mitglieder gedrängt hätten. Nachdem der vorsitzende Verfassungsrichter Kirchhoff als weiteres Beispiel den nur zu einem Drittel staatsnah besetzten Telemedienausschuss genannt hat nennt Hans-Günter Henneke, die Praxis des Jung-Freundeskreises. Hier werden die Kandidaten mit Stimmzetteln ermittelt.

Im Verlauf der Verhandlung stellt sich u. a. bei der Befragung des Vertreters des Beamtenbundes, Peter Heesen, heraus, dass es in den Freundeskreisen heftige Kontroversen und knappe Entscheidungen gibt.

Der Verfassungsrichter Reinhard Gaier stellt klar, dass das BVerfG nicht zu entscheiden hat, ob die Gremienarbeit zurzeit gut ist. Es stelle sich aber die Frage, warum die offenen Diskussionen nicht im Plenum geführt würden.

Johannes Beermann schildert, dass Vorlagen zuerst in den Ausschüssen und dann erst in den Freundeskreisen behandelt werden.

Marc Jan Eumann nennt im Vergleich die Situation im WDR. Dort gibt es vier Freundeskreise (rot, schwarz, grau, gewerkschaftlich). Die Rechtsaufsicht über den WDR findet durch die Staatskanzlei statt. In den Gremien ist die Zahl der Staatsvertreter aber begrenzt.

Der ZDF-Intendant, Thomas Bellut, ergänzt, dass die Freundeskreise keine Erfindung des ZDF seien, sondern von den Gremien selbst so zur Meinungsbildung vor den entscheidenden Gremiensitzungen organisiert worden seien.

Der zweite Teil der Verhandlung befasst sich mit der Auswahl und Abberufung der Gremienmitglieder.

Darüber wird hier nicht ausführlich berichtet.

Der Bevollmächtigte des ZDF, Gernot Lehr, betont, dass die Staatsferne des ZDF von seinen Mitarbeitern mit Leben gefüllt werde. Das ZDF finde die Gremien und Freundeskreise vor. Quoren seien dann als kritisch anzusehen, wenn sie Programmentscheidungen verhindern würden. Gut hingegen seien Quoren, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens bei der Wahl des Intendanten herzustellen.

Interessant auch der am Rande geäußerte Vorschlag, das ZDF könne durch interne Satzungsregelungen ebenfalls die Staatsferne herstellen.

Der Bevollmächtigte der Bundestagsfraktionen, Dieter Doerr, betont in seiner Schlussstellungnahme, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk der Gesellschaft gehört und es demnach auch erlaubt sein muss, staatliche Stellen in geringem Umfang dort repräsentiert sein darf. Maßgeblicher staatlicher Einfluss sei aber verboten und schon die Möglichkeit des Missbrauchs muss verhindert werden. Außerdem gebe es keinen sachlichen Grund, warum Vertreter der Bundesregierung in den ZDF-Gremien vertreten sein sollten.

Nach dem Ende der mündlichen Verhandlung wurde im Kreis der Beobachter über den möglichen Tenor einer Entscheidung diskutiert. Denn die ausführlich behandelte Staatsferne allein ist ja keine Lösung zumal in einem solchen Fall die Marktmacht an die Stelle der Staatsmacht treten könnte. Um die Frage nach dem öffentlichen Auftrag zu beantworten, wird das Konzept für einen maßvollen Staat gesucht. Was kann der Staat leisten und wo muss er sich zurückhalten? Welche Grundsätze wird das BVerfG in dieser Entscheidung aufstellen und wird es dabei im Einklang mit seiner bisherigen Rechtssprechung bleiben, in der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Medium und Faktor der freien Meinungsbildung herausgestellt worden sind?

Woher die Rundfunkgremien ihre bislang unzureichende Kompetenz2 beziehen können, sollte mitentschieden werden.

Die AGRA weist noch einmal auf einen speziellen Aspekt in ihrer Stellungnahme hin, mit der die Abhängigkeit der Rundfunkanstalten von der Exekutive über den hier verhandelten Sachverhalt hinaus gemildert werden kann. Redaktionsstatute könnten die Einflussmöglichkeit auf das Programm entschärfen. Rundfunkanstalten könnten neben der Besetzung der Ausschüsse auch die Existenz von Redaktionsstatuten in Satzungen festhalten.

Linksammlung / Presseschau


  1. Dieter Stolte: “Mein Leben mit dem ZDF. Geschichte und Geschichten, Nicolai Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-89479-741-6
  2. Selbstbewusste Gremlins, Die Rundfunkräte müssen transparenter werden epd 26.4.2013 (Seite 5ff) von Fritz Wolf

Kein Einzelfall

Nach dem Rücktritt Rückkehr zum Alltag? Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) warnt davor, den Versuch der Einflussnahme auf die Berichterstattung des ZDF zu verharmlosen. Zwar handelt es sich bei dem Vorgehen des bisherigen CSU-Pressesprechers um einen besonders dreisten Fall. Gleichwohl ist der Eindruck falsch, es handele sich um eine Ausnahme.

Tatsächlich berichten die Kolleginnen und Kollegen von ARD und ZDF den Redakteursausschüssen immer wieder von ähnlichen Übergriffen – von Anrufen aus Parteizentralen und Staatskanzleien mit dem Ziel, missliebige Berichte zu verhindern. Häufig erzielen diese Anrufe den erwünschten Effekt und kommen nur deshalb nicht ans Licht, weil die betroffenen Kolleginnen und Kollegen massive persönliche Konsequenzen für sich fürchten. Nur in seltenen Fällen werden diese Vorgänge in den betreffenden Häusern aufgearbeitet.

Die AGRA fordert deshalb die Intendanten, Direktoren und Redaktionsleiter von ARD und ZDF auf, sich in ihren Redaktionen unmissverständlich zu der Unabhängigkeit der Berichterstattung zu bekennen und jeden Versuch zurückzuweisen, die Berichterstattung zu beeinflussen. Die Glaubwürdigkeit und der Bestand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten basieren auf ihrer Unabhängigkeit und der hohen Qualität der Berichterstattung. Werden diese Grundsäulen geschwächt, verlieren ARD und ZDF ihre Daseinsberechtigung.

Wir erinnern an unsere Erklärung vom September 2011 und stellen abermals fest, dass der staatliche Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unverändert hoch ist. Staatskanzleien, Parteizentralen, Rundfunkräte und Freundeskreise wirken in einer Weise auf die Berichterstattung ein, die im klaren Widerspruch zum Prinzip der Freiheit der Berichterstattung stehen. Eine Begrenzung des Einflusses der Parteien in den Kontrollgremien ist deshalb dringend geboten.

Die AGRA dankt den Kolleginnen und Kollegen vom ZDF für ihre souveräne Reaktion auf die versuchte Einflussnahme der CSU. Sie ermutigt uns, noch entschiedener für die Unabhängigkeit der Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzutreten. Als ein wichtiges Instrument haben sich in vielen Anstalten staatsvertraglich verankerte Redaktionsstatute erwiesen. Starke Redakteursausschüsse fördern die offene Debatte über kritischen Journalismus und unterstützen sie gerade da, wo einzelne Kolleginnen und Kollegen Angst vor offenem Widerspruch haben. Wir ermutigen deshalb diejenigen Rundfunkanstalten ohne Redaktionsstatut, sich den positiven Erfahrungen anderer Häuser zu öffnen.

Stellungnahme der AGRA zum Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag

Söder calling: Systemproblem bei ARD und ZDF? (Zapp, 7.11.2012)

ZDF-Redaktion widersteht politischem Druck

Ein Anruf des CSU-Pressesprechers bei der “heute”-Redaktion – aber der Kollege bleibt unbeirrt! Das werten wir als Beweis für journalistische Unabhängigkeit und persönliche Souveränität. Dem betreffenden Kollegen wollen wir daher öffentlich unseren Respekt ausdrücken und alle anderen ermutigen, ebenso standhaft jeglichen Einschüchterungsversuchen zu widerstehen.

Theoretisch müsste die Unabhängigkeit bei einem Redakteur eines öffentlich-rechtlichen Senders selbstverständlich sein. Praktisch jedoch stehen zahlreiche Arbeitnehmer oder “arbeitnehmerähnliche Freie” derzeit unter dem Druck des Einstellungsstopps oder unter dem Druck drohender Karriereknicke bei mangelndem Wohlverhalten.

Um so wichtiger finden wir, wenn Kollegen sich nicht beirren lassen. Wir freuen uns, dass unsere “heute”-Kollegen unabhängig gemäß rein journalistischer Kriterien entschieden und dafür die Rückendeckung ihres Chefredakteurs bekommen haben.

Bei dieser Gelegenheit wollen wir aber auch an einige Voraussetzungen für unabhängigen “Qualitätsjournalismus” erinnern:

  • Redakteurinnen und Redakteure dürfen keine Angst vor Repressalien haben. Sie müssen darum sichere Jobs haben; drohende „Beendigungen“ oder das Damoklesschwert geringeren Beschäftigungsumfangs sind Gift für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  • Redakteurinnen und Redakteure müssen sich auf die Unabhängigkeit und die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten verlassen können; die innere Pressefreiheit fängt darum bei der parteiunabhängigen Besetzung von Führungspositionen an.
  • Redakteurinnen und Redakteure müssen sich im Zweifelsfall gegen alle Einflussnahmen wehren können; staatsvertraglich oder gesetzlich verankerte Redaktionsstatute, die die innere Pressefreiheit garantieren, sollten für alle Sender selbstverständlich sein.

AGRA unterstützt die Radioretter

Die AGRA verfolgt die gegenwärtige Debatte um die künftige Entwicklung von WDR 3 mit Interesse und warnt davor, eine Reformdebatte überwiegend an der Quote auszurichten. Gerade Kulturwellen erfüllen in besonderem Maße die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Medium und Faktor der freien Meinungsbildung zu sein.

Wie schon in der Bremer Erklärung ausgeführt, verfolgt die AGRA die Tendenz, Fachredaktionen aufzulösen, mit Sorge. Die AGRA tritt dafür ein, die Redakteure intensiv und von Anfang an in Reformprozesse einzubeziehen.

Zustimmend registriert die AGRA die große Resonanz auf die Initiative für Kultur im Rundfunk in dem mehr als 15.000 Unterzeichner den Offenen Brief gegen die geplante Programmreform von WDR 3 unterstützen. In dieser Reform sehen die Unterzeichner einen Abbau von kulturellen Inhalten, mit dem ein vermuteter Publikumsgeschmack bedient werden soll. Das Ausmaß der Empörung deutet in unseren Augen auf einen wachsenden Unmut mit der generellen Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin. Wir werten den breiten Protest als Ausdruck dafür, dass die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Programme auch bundesweit unvermindert besteht und sogar wieder wachsen dürfte.

Wir halten es für notwendig, die um den WDR begonnene Diskussion auch in den anderen Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzugreifen und fortzuführen. Sie könnte Lähmungen und Blockaden überwinden helfen, unter denen die Sender offenkundig leiden.

Aus diesem Grund fordern wir Intendanz und Hörfunkdirektion des Westdeutschen Rundfunks zunächst auf, den beabsichtigten Reformprozess von WDR 3 bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Nur so kann die große Chance wahrgenommen werden, eine offenbar notwendig gewordene öffentliche und senderinterne Diskussion um die Zukunft der Programme konstruktiv zu führen.

Verhandlung über die Tagesschau-App

Appell an die Intendantinnen und Intendanten

Auf Bitten des Landgerichts Köln verhandeln die ARD und acht Zeitungsverlage über die „tagesschau-App“ und damit über Inhalt und Ausmaß öffentlich-rechtlicher Informationsangebote im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) misst dem Ausgang dieser Verhandlungen eine entscheidende Bedeutung für die künftige Relevanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme bei. Die AGRA fordert deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig hinter „tagesschau.de“ zu stellen und keinem Kompromiss zuzustimmen, der die Zukunft von ARD und ZDF im Internet gefährdet. Heute berichten verschiedene Medien über die Beratungen der Intendantinnen und Intendanten der ARD über mediale Grenzen im Internet. Am 30.01.2012 nachdem die TAZ über den Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung berichtet hatte, richtete die AGRA einen Appell an die Intendantinnen und Intendanten, den wir hier im Wortlaut dokumentieren.

Die Qualität des öffentlich rechtlichen Medienangebots hängt maßgeblich mit den Entwicklungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Den Eigentümern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also den Gebührenzahlern, sind Bildung, Unterhaltung, Kultur und Information ohne Einschränkungen auch online zu vermitteln. Das ergibt sich zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung vom 11. September 2007.

Im Mittelpunkt der Klage steht der Begriff der „Presseähnlichkeit“, mit dem die Verleger seit Jahren gegen öffentlich-rechtliche Online-Angebote agitieren. Der Begriff ist auch nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 irreführend geblieben.

Irreführend vor allem, weil hier ein neues Medium in die Kategorien eines Alten einsortiert werden soll. Tatsächlich aber sind die Inhalte, die ARD und ZDF produzieren, längst multimedialer Natur. Texte, Bilder, Videos, Audios, Musik, interaktive Elemente und die Einordnung in soziale Netzwerke ergänzen sich online. Das entspricht auch unserer Produktionsweise: sie ist in unseren Anstalten längst crossmedial organisiert. Es wäre unserer Meinung nach falsch, die „Presseähnlichkeit“, also letztlich den Anteil von Text am Gesamtwerk, im Vorhinein festzulegen. Dieser Anteil muss sich aus der Art des Ereignisses ergeben, über das multimedial berichtet wird.

Die AGRA hält es für dringend geboten, den Begriff der „Presseähnlichkeit“ notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. ARD und ZDF dürfen nicht zulassen, dass ihnen das höchstrichterlich zugebilligte Recht auf Entwicklung im Internet durch die Hintertür wieder genommen wird.

Wir können heute in Deutschland auf öffentlich-rechtliche Angebote von hervorragender Qualität blicken. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Produktionen haben Auszeichnungen wie den “Grimme Online Award” bekommen: Etwa die multimediale Vernetzung von DRadio Wissen, das “Wunder von Leipzig” von MDR und ARTE, das „Parlameter“ des ZDF, das SWR Kindernetz oder das Tagesschau-Blog.

Die verschiedenen Medientypen werden auch durch die Apps für mobile Geräte enger miteinander verzahnt. Diese Entwicklung ist für die öffentlich-rechtlichen Redakteursvertretungen ein Fortschritt für die Meinungsbildung. Eine weitere Beschneidung der Internetauftritte und mobilen Angebote von ARD und ZDF wäre also auch eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags insgesamt.

Beim Text-Angebot von „tagesschau.de“ handelt es sich in der Regel um die redaktionell bearbeitete Verschriftung von Audio-Beiträgen der ARD-Korrespondenten. Dies aufzugeben käme einer Enteignung der Gebührenzahler gleich.

Über mobile Endgeräte nutzt heute ein großer Teil gerade der jüngeren Rezipienten die Inhalte von ARD und ZDF. Auf die online-Verbreitung dieser Inhalte in Form der Apps zu verzichten hieße, auch einen beträchtlichen Teil der Zuschauer von morgen zu verlieren.

Stärker als die TV- und Radio-Märkte ist der Online-Markt bestimmt vom Faktor Schnelligkeit. Müssten ARD und ZDF immer warten, bis Audio- oder Video-Inhalte zu aktuellen Ereignissen angeboten werden, würden ihre Seiten nicht mehr den gängigen Erwartungen der Nutzer und ihres Umfeldes gerecht werden. Auch eine Aktualisierung bestehender Meldungen wäre nicht mehr vom tatsächlichen Geschehen diktiert, sondern von den Sendezeiten der TV- und Radioprogramme.

Wir glauben, dass viele der Themen unserer Berichterstattung auf einem rein kommerziell organisierten Markt nicht oder nur in ganz anderer Form vorkämen.

Als Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse fordern wir deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig zu „tagesschau.de“ in seiner jetzigen Form zu bekennen und jeden Vorstoß zurückzuweisen, der die Angebote von ARD und ZDF im Internet beschränken würde.

Neues vom ORF

Nach den Protesten, die Wirkung gezeigt haben, haben die Redakteurssprecher den fünf im österreichischen Parlament vertretenen Parteien eine Mail geschrieben, die wir hier dokumentieren.

ORF-Gesetz: Änderungen jetzt!

In den letzten Wochen gab es breitest und eindrucksvoll manifestiertes Interesse an der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und auch in einer Parlamentsdebatte gab es von allen RednerInnen Bekenntnisse zur ORF-Unabhängigkeit. Um diese tatsächlich zu sichern, sie auszubauen, ist allerdings eine umfassende und grundsätzliche Reparatur das ORF-Gesetzes unabdingbar. Die ORF-Journalistinnen und –Journalisten erwarten also, dass jetzt endlich unverzüglich Gesetzesänderungen stattfinden, die der demokratiepolitischen Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks entsprechen.

Damit die Kluft zwischen der verfassungsrechtlich verkündeten und der realen Unabhängigkeit des ORF deutlich kleiner wird, ist vor allem dafür zu sorgen, dass wesentliche (Personal-)Entscheidungen nicht länger von einem Gremium abhängen, dessen Mitglieder sich weit mehr den Interessen ihrer Entsender, als den Interessen des ORF verpflichtet fühlen. Das Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann sicherlich kein „unpolitisches“ sein, aber es muss sichergestellt werden, dass seine Mitglieder in der Lage sind unparteiisch, also nicht nach Fraktionsvorgaben, zu agieren, zweifelsfreie Kompetenz für das Wirken im Aufsichtsorgan des wesentlichsten Medienunternehmens des Landes haben.

Das ORF-Aufsichtsgremium muss also endlich – wie die ORF-JournalistInnen seit Jahren immer wieder fordern – analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zusammengesetzt werden: Maximal 12 – 15 Mitglieder, ein Drittel davon (nach Aktiengesetzbeispiel) Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch durch die BelegschaftsvertreterInnen der ORF-Töchter) und durch die Redakteursvertretung entsandt werden, damit auch sichergestellt ist, dass die ORF-JournalistInnen, die das Kerngeschäft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besorgen, im Aufsichtsgremium vertreten sind.

Ob es bei der Stiftungskonstruktion bleibt oder es eine AG-Konstruktion (nach Nationalbankbeispiel) mit einem Aufsichtsrat gibt, ist nicht allzu wichtig. Ganz wesentlich ist allerdings, dafür zu sorgen, dass das ORF-Aufsichtsgremium nicht bei jeder Veränderung politischer Mehrheitsverhältnisse diese sofort spiegelt und das dann auch (meist recht rasch) in der Besetzung von ORF-Chefpositionen seine Fortsetzung findet. Um das zu vermeiden, ist die Schaffung eines sich selbst erneuernden Aufsichtsgremiums notwendig. Entscheidend ist natürlich die erstmalige Beschickung. Um da die nötige Sachkompetenz und Pluralität sicherzustellen, muss selbstverständlich absolut transparent sein, wer warum als “Eigentümervertreter” entsandt wird, muss u.a. für jede/n KandidatIn ein Qualifikationsnachweis veröffentlicht werden. Die Nominierungen könnten zB vom Hauptausschuss des Nationalrats mit 2/3 Mehrheit oder vom Bundespräsidenten als Auswahl aus – veröffentlichten – Vorschlägen gesellschaftlich relevanter Einrichtungen/Gruppierungen vorgenommen werden. Und dann ist nach den jüngste Erfahrungen eine “Cooling-Off-Phase” zwischen dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsgremium und der Übernahme eines ausschreibungspflichtigen ORF-Postens gesetzlich zu fixieren.

Die Sicherung der journalistischen Freiheit im ORF macht auch Verbesserungen des ORF-Redakteursstatuts, das im Kernbereich 35 Jahre alt ist, notwendig. Es ist endlich ohne jegliche Verwässerung umzusetzen, was das ORF-G vom Redakteursstatut verlangt:
– Den Schutz der journalistischen Mitarbeiter gegen jede Verletzung ihrer Rechte;
– Die Mitwirkung an personellen und sachlichen Entscheidungen, welche die journalistischen Mitarbeiter betreffen.

Das erfordert die Umsetzung folgender Forderungen:
1. Jede/r journalistische Mitarbeiter/in, der die Freiheit seiner journalistischen Arbeit beeinträchtigt sieht, soll das explizite Recht haben, die Redakteursvertretung anzurufen. Die Redakteursvertretung ist verpflichtet, der Sache unverzüglich nachzugehen. Kommt es zu keiner Einigung mit der Geschäftsführung, soll das Schiedsgericht entscheiden. (Derzeit ist ein solches Verfahren eingeschränkt auf die Weigerung, etwas abzufassen und zu verantworten.)
2. Die Redakteursvertretung soll ein Begutachtungsrecht vor allen programmrelevanten Entscheidungen des Aufsichtsgremiums (Programmpläne, Jahressendeschemen etc.) erhalten. Ihre Stellungnahmen sind dem Aufsichtsgremium vorzulegen.
3. Redakteursversammlungen bekommen das Recht, mit qualifizierter Mehrheit den Vorschlag der Geschäftsführung betreffend die Besetzung von Leitungsfunktionen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die Stelle erneut auszuschreiben. Auch die Abberufung aus journalistischen Leitungsfunktionen muss mit (mindestens 2/3-Mehrheit der betroffenen Redakteursversammlung) möglich werden. Dieses Recht ist für die Qualitätssicherung von besonderer Bedeutung, weil das Vertrauen der journalistischen Mitarbeiter/innen in die fachliche Qualifikation und die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben ihrer Vorgesetzten eine wichtige Voraussetzung dafür darstellt, dass die hohen Standards auch erreicht werden können.

Ebenso wie die Unabhängigkeit des ORF ist auch dessen ökonomische Basis zu sichern. Das heißt, aus dem ORF-G zu eliminieren sind die (auch verfassungsrechtlich) bedenklichen, ökonomisch und medienpolitisch völlig unsinnigen Bestimmungen der Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung an eine weitere “strukturelle Reduktion der Personalkosten” und eine “Reduktion der Pro-Kopf-Kosten”.
Ebenso aus dem ORF-G zu streichen sind
• das anachronistische, absurde Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen
und
• die mit zeitgemäßem Medienverständnis unvereinbaren Amputationen des ORF-online-Angebots, nach denen die “Berichterstattung nicht vertiefend” sein darf, die Berichterstattung auf den ORF-Landesstudio-Seiten auf “8o Tagesmeldungen pro Bundesland pro Kalenderwoche” beschränkt ist und Social-media-Aktivitäten nur überaus eingeschränkt stattfinden dürfen.

Die Diskussionen der letzten Wochen haben es unübersehbar gemacht, wie sehr sich der demokratiepolitische Zustand eines Landes am Zustand dessen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablesen lässt.

Der ORF-Stiftungsrat: gesetzliche Aufgaben und wie damit umgegangen wird

ORF-G
§ 19
(2) Die Mitglieder der Kollegialorgane gemäß Abs. 1 (Anm.: Stiftungsrat und Publikumsrat) sind bei der Ausübung ihrer Funktion im Österreichischen Rundfunk an keine Weisungen und Aufträge gebunden; sie haben ausschließlich die sich aus den Gesetzen und der Geschäftsordnung ergebenden Pflichten zu erfüllen.
(4) Sämtliche Mitglieder der Stiftungsorgane sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Umstände der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach ihrem Ausscheiden als Mitglied eines Stiftungsorgans fort. Bei Ausscheiden sind alle schriftlichen Unterlagen, welche Angelegenheiten der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen betreffen, an die Stiftung zurückzustellen.
§ 20
(1) Bei der Bestellung von Mitgliedern (Anm.: des Stiftungsrats) nach Z 1 bis 4 ist darauf zu achten, dass diese
1. die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen und
2. über Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes verfügen oder sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben haben.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsrates haben dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Wozu im Aktiengesetz steht:
• Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 99. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 84 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß
• Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
§ 84. (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren.
(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie können sich von der Schadenersatzpflicht durch den Gegenbeweis befreien, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben.

Einige Beispiele, wie Mitglieder des ORF-Stiftungsrates mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen umgehen:

FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger erklärte lt Parteipressedienst am 26. Aug 2011, er werde „interessante und wichtige ORF-Belange in Hinkunft immer direkt mit dem Partei- und Klubobmann HC Strache besprechen und diesen direkt informieren und gegebenenfalls auch dem Parlamentsklub berichten.“
• Unvereinbar mit der Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsverpflichtung
Am 8. August hatte Stiftungsrat Steger in einem Interview erklärt, er werde bei der GD-Wahl seine Stimme für Alexander Wrabetz “von der Zukunft des Online-Direktors Thomas Pranter abhängig machen.“
• Ein zumindest eigenartiges Sorgfaltspflichtverständnis bei der Erledigung einer der wesentlichsten Stiftungsratsaufgaben.

BZÖ-Stiftungsrat Alexander Scheer erklärte im November anlässlich seiner Nominierung, er werde sich massiv gegen Gebührenerhöhungen einsetzen, „der ORF erhält genug Mittel” und er trete für eine mittelfristige Privatisierung des ORF ein.
• Privatisierungsinteressen sind mit entscheidenden Grundelementen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit mit der Mitgliedschaft in einem wesentlichen Organ des ORF zwangsläufig unvereinbar.

Als der Kärntner Landespressedienst zwei Tage vor der Bestellung der Landesdirektoren durch den Stiftungsrat verkündete, „der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz haben sich endgültig auf eine neue Führung des ORF-Landesstudios geeinigt“ und die RedakteurssprecherInnen des ORF-Kärnten diese Ignoranz des ORF-Gesetzes kritisierten, schloss sich der Kärntner Stiftungsrat Siggi Neuschitzer nicht Protesten gegen mit dem ORF-Gesetz unvereinbares Verhalten an, sondern attackierte vielmehr jene, die Gesetzestreue einmahnten.
• Ein Stiftungsrat, der offenbar selbst bei eindeutigsten Bestimmungen des ORF-Gesetzes Verständnisschwierigkeiten hat.
Im Jänner 2011 demonstrierte Stiftungsrat Neuschitzer in einem Interventionsbrief an den ORF-Kärnten-Chefredakteur eindrucksvolle Zeugnisses seiner Rechtschreibkenntnisse, die u.a. so aussahen: „Das war aus meiner Sicht einfach ‚medial ecklig‘ … dass die verlangte Mindestsicherung von Euro 1300 ein Rot-Grünes nicht finanzierbarers Hirngespinnst ist …. Hat sie für diesen Bericht eine … Unregelmässigkeitszulage … kassiert? Für mich als aufrechter und erfolgreicher Kärntner Unternehmer ist diese Situtation einfach beschämend … ist für mich als Medienmensch wirklich auch medial ‚eckelerregend‘“.
• Lt ORF-G ist darauf zum achten, dass Stiftungsratsmitglieder „die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen“…

Der niederösterreichische Stiftungsrat Alberich Klinger erklärte gegenüber den “Niederösterreichischen Nachrichten” seine Unterstützung für Alexander Wrabetz bei der GD-Wahl so: “Damit ist sichergestellt, dass sich im Landesstudio an der Spitze nichts ändern und Norbert Gollinger Landesdirektor bleiben wird. Noch dazu wird Richard Grasl eine gewaltige Ausdehnung seiner Kompetenzen in der kaufmännischen Direktion erfahren. Und die erst einzurichtende Bundesländerkoordination soll, so hat uns Alexander Wrabetz gesagt, Robert Ziegler übernehmen. Das bedeutet eine starke niederösterreichische Achse im ORF.”
• Ein Stiftungsrat sagt völlig ungeniert, was alles unter Sorgfaltspflicht bei der Bestellung des Generaldirektors verstanden werden kann.

Stiftungsrat Robert Ziegler, der lt ORF-Presseaussendung vom 23. 12. dann tatsächlich zu dem lt Aussage von Stiftungsrat Klinger im Zuge der GD-Wahl versprochenen „Bundesländerkoordinator“ gemacht werden sollte, versuchte im Juli im ORF-NÖ als stellvertretender Chefredakteur per mail eine Sprachregelung anzuordnen. Der ORF-Redakteursrat wies die JournalistInnen des ORF-NÖ sofort darauf hin, dass dies eine Verletzung des ORF-Gesetzes darstellt und inzwischen wertete das auch die Medienbehörde als Verstoß gegen die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung.
• Dass jemand, dem die Medienbehörde attestiert gegen das wichtigste Gut des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gegen die journalistische Freiheit, verstoßen zu haben als Stiftungsrat (aber natürlich auch als Personalvertreter und in journalistischen ORF-Funktionen) untragbar ist, müsste offensichtlich sein. Nicht für Stiftungsrat Ziegler. Der erklärte der APA, auch nach dem KommAustria-Spruch weiter der Ansicht zu sein, „richtig und verantwortungsbewusst gehandelt zu haben“.

Der Vorarlberger Stiftungsrat Edelbert Meusburger sagte gegenüber dem „Standard“ er habe mit dem Landeshauptmann die Landesdirektor-Bewerbungen „mehrmals beraten“ und “die Entscheidung trifft nun der Landeshauptmann”. Auf Einwand, den Landeshauptleuten käme nur ein Anhörungsrecht zu, sagte Stiftungsrat Meusburger: “In der Praxis heißt das Entscheidungskompetenz.”
• Deutlicher Unterschied zwischen ORF-Gesetz und „Praxis“.

Kaum war Dietmar Hoscher von der SPÖ als Stiftungsrat nominiert, erklärte er auf APA-Anfrage auch schon, er werde auch die Leitung des SPÖ-“Freundeskreises” übernehmen. 37 Minuten später sprach er von einem Missverständnis und sagte, “selbstverständlich muss der Freundeskreis das beschließen.”
• Ein Stiftungsratsneuling hat Schwierigkeiten, wenigstens Anschein zu wahren.

Noch während im Finanzausschuss des Stiftungsrates über den zwischen Geschäftsführung und Zentralbetriebsrat verhandelten Gehaltsabschluss informiert wurde, landeten die detaillierten Zahlen (noch bevor sie die ORF-MitarbeiterInnen kannten) in einer Zeitungsredaktion.
Als die Vorsitzende des Stiftungsrats am 16. 1. alle Mitglieder des Gremiums per mail informierte, welche Empfehlung sie gegenüber Generaldirektor Wrabetz ausgesprochen hatte, war die mail innerhalb weniger Minuten in der APA.
„Freundeskreis“-Besprechungen finden regelmäßig im Beisein von Leuten statt, die nicht dem Stiftungsrat angehören (Klubobmänner, etc).
• (Nur einige wenige) Beispiele, wie im Stiftungsrat die VERTRAULICHKEIT gehandhabt wird.

Als die Stiftungsräte die Landesdirektoren (mit 31 Stimmen und vier Enthaltungen) bestellten, wussten sie bloß wie viele Bewerbungen es für den jeweiligen Posten gab, aber nicht wer sich überhaupt beworben hatte, geschweige denn, dass sie irgendwelche Bewerbungsunterlagen kannten. Und 30 der 31 Stiftungsratsmitglieder, die dem neuen Vorarlberger Landesdirektor ihre Stimmen gaben, hatten bis zur Wahl wohl noch nie von diesem gehört.
• Deutlicher kann SORGFALTSPFLICHT nicht missachtet werden.

Protest im ORF

Text der Resolution, die von 3/4 der ORF-Journalisten unterschrieben worden ist:

Wir, die Journalistinnen und Journalisten des ORF, stehen für einen unabhängigen ORF. Wir sind ausschließlich journalistischer Ethik und dem ORF-Publikum verpflichtet und lassen uns die in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nehmen. Weder durch parteipolitische Wünsche noch durch die Bereitschaft der Geschäftsführung diese zu erfüllen. Während Dienstposten in den Redaktionen in längst unerträglichem Ausmaß reduziert werden, gibt es für Stellen, die zur Erfüllung parteipolitischer Wünsche neu geschaffen werden, offenbar Geld. Wir fordern von der Geschäftsführung alle Vorhaben, die das Ansehen des ORF als unabhängiges Medienunternehmen beschädigen, zurückzunehmen. Vom Gesetzgeber fordern wir Rahmenbedingungen, die die ORF-Unabhängigkeit stärken (u.a. völlig neues Aufsichtsgremium, verbessertes Redakteursstatut).

Der ORF gehört den Österreicherinnen und Österreichern – nicht den Parteien.