Krise der ARD: Öffentlich-rechtliche Journalist:innen fordern stärkere Mitspracherechte

Die tiefe Krise, die durch die Vorgänge bei RBB und NDR ausgelöst wurde, zeigt den Reformbedarf der Kontrollmechanismen in den Sendern. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (AGRA) fordert auf ihrer Herbsttagung in Cottbus deshalb einheitliche Standards für die gewählten Vertretungen der Journalist:innen in allen Anstalten. „Um die innere Rundfunkfreiheit der Sender zu stärken, brauchen wir vor allem starke Redaktionsvertretungen“, sagt Hubert Krech, Sprecher der AGRA.

Beispielgebend ist das neue Redaktionsstatut des Österreichischen Rundfunks. Es sieht unter anderem Mitspracherechte bei der Besetzung journalistischer Leitungsposten vor und ermöglicht auch ein Misstrauensvotum gegenüber Führungskräften. „Das ORF-Statut ist zudem hervorragend dazu geeignet, die journalistische Unabhängigkeit in den Redaktionen zu wahren, weil es tatsächliche Transparenz und wirksame Beteiligung fördert und vor unzulässigen Eingriffen in die journalistische Unabhängigkeit schützt“, betont Krech.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Redaktionsvertretungen für die Programmgestaltung und -verantwortung schon 1991 bestätigt. Diese Vorgabe muss jetzt endlich erfüllt werden. Die AGRA fordert deshalb alle Verantwortlichen in den Sendern, Gremien und Parlamenten dazu auf, die bestehenden Statute zu verbessern. Dort wo es noch keine Redaktionsvertretungen gibt, zum Beispiel beim Bayerischen Rundfunk, müssen sie eingerichtet werden. Eine solche Demokratisierung der Strukturen ist aus Sicht der AGRA die richtige Antwort auf die Vertrauenskrise.

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Renate Ulm (BR)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de; http://blog.agra-rundfunk.de

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

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