Dokumentation der Diskussion zur „Frankfurter Erklärung“

Die „Frankfurter Erklärung“ der AGRA hat nicht nur hier in unserem Blog eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Auch medial wurde sie in Printmedien, Rundfunkanstalten und Webdiensten intensiv thematisiert. Wir dokumentieren  dies mir Stand 7. November 2017, soweit uns Fundstellen bekannt sind. Das erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Außerdem hatte uns der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsveleger, Dr. Mathias Döpfner, einen offenen Brief geschrieben, den wir hier auch noch einmal dokumentieren. Die Antwort der AGRA-Sprecherinnen und Sprecher darauf findet sich in dem Post „AGRA antwortet Döpfner“.

 

„Frankfurter Erklärung“ der AGRA

Von Journalisten zu Journalisten – eine Gegenrede über gestörte Bilder

Offener Brief von BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner

https://www.presseportal.de/pm/6936/3777286

https://www.welt.de/kultur/medien/article170267061/Wir-machen-uns-Sorgen-um-die-strategische-Ausrichtung-der-ARD.html

Mitschnitt der Aussagen von Dr. Mathias Döpfner beim BDZV-Kongress (via ZAPP/NDR)

https://www.facebook.com/ZappMM/videos/870530573113622/

Ausgewählte Artikel in Zeitungen und Onlinemedien

Redakteure wehren sich gegen „Dauerkritik“ – Tagesspiegel 2.11.2017

http://www.tagesspiegel.de/medien/debatte-ueber-ard-und-zdf-redakteure-wehren-sich-gegen-dauerkritik/20534344.html

Kommentare von Übermedien:

Wahrheitssucher, die eine Lüge verteidigen

Mathias Döpfner eröffnet „Dialog“ mit einer Lüge

Kritik und „Staatsfunk“ – FAZ 3.11.2017

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/oeffentlich-rechtliche-redakteure-fueehlen-sich-missverstanden-15274720.html

„Staatspresse“: Döpfner will es nicht so gemeint haben – DWDL, 2.11.2017

https://www.dwdl.de/nachrichten/64130/staatspresse_dpfner_will_es_nicht_so_gemeint_haben/

Journalisten von ARD und ZDF wehren sich – Frankfurter Rundschau 3.11.2017

http://www.fr.de/politik/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-journalisten-von-ard-und-zdf-wehren-sich-a-1379935

Döpfner fühlt sich böswillig missverstanden – Deutschlandfunk 3.11.2017

http://www.deutschlandfunk.de/streit-um-ard-und-zdf-doepfner-fuehlt-sich-boeswillig.2907.de.html?dram:article_id=399718

Mitschnitte aus dem Rundfunk:

https://www.radioeins.de/archiv/podcast/medienmagazin.html

http://www.deutschlandfunk.de/60-sekunden-fuer-hubert-krech-gegen-fake-news-und.2907.de.html?dram:article_id=399716

Hintergründe:

Erklär mir die Öffentlich-Rechtlichen – Zeit Online 29.10.2017

http://www.zeit.de/kultur/film/2017-10/ard-zdf-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-erklaerung

EU-Richtlinie behindert Journalisten und Whistleblower

Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (1) ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

Die Aufdeckung und journalistische Aufarbeitung von Missständen und Skandalen, wie Lux Leaks, die VW-Abgasaffäre oder dem Gammelfleisch-Skandal, wären mit der vorgesehenen Richtlinie erschwert oder nicht möglich gewesen.

Nach der neuen Richtlinie wäre es Unternehmen allein überlassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnisse zu definieren sind. Und zwar ohne, dass es auf ein objektives, berechtigtes Geheimhaltungsinteresse ankommt. Die vorgesehene Beweislastumkehr würde Unternehmen von jeder Nachweispflicht befreien, dass tatsächlich ein schutzwürdiges Rechtsgut verletzt ist. In der Folge könnte jede Recherche verzögert oder verhindert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) unterstützt deshalb auch die Petition „Whistleblower in Gefahr“ auf wemove.eu

https://act.wemove.eu/campaigns/whistleblower_schuetzen .

(1) Im Wortlaut der Kommission “Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“