{"id":159,"date":"2012-01-23T16:33:16","date_gmt":"2012-01-23T15:33:16","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.agra-rundfunk.de\/?p=159"},"modified":"2012-01-23T16:36:16","modified_gmt":"2012-01-23T15:36:16","slug":"neues-vom-orf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.agra-rundfunk.de\/wordpress\/?p=159","title":{"rendered":"Neues vom ORF"},"content":{"rendered":"<p>Nach den Protesten, die Wirkung gezeigt haben, haben die Redakteurssprecher den f\u00fcnf im \u00f6sterreichischen Parlament vertretenen Parteien eine Mail geschrieben, die wir hier dokumentieren.<\/p>\n<h2>ORF-Gesetz: \u00c4nderungen jetzt!<\/h2>\n<p>In den letzten Wochen gab es breitest und eindrucksvoll manifestiertes Interesse an der Unabh\u00e4ngigkeit des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und auch in einer Parlamentsdebatte gab es von allen RednerInnen Bekenntnisse zur ORF-Unabh\u00e4ngigkeit. Um diese tats\u00e4chlich zu sichern, sie auszubauen, ist  allerdings eine umfassende und grunds\u00e4tzliche Reparatur das ORF-Gesetzes unabdingbar. Die ORF-Journalistinnen und \u2013Journalisten erwarten also, dass jetzt endlich unverz\u00fcglich Gesetzes\u00e4nderungen stattfinden, die der demokratiepolitischen Bedeutung des \u00f6ffentlich rechtlichen Rundfunks entsprechen.<\/p>\n<p>Damit die Kluft zwischen der verfassungsrechtlich verk\u00fcndeten und der realen Unabh\u00e4ngigkeit des ORF deutlich kleiner wird, ist vor allem daf\u00fcr zu sorgen, dass wesentliche (Personal-)Entscheidungen nicht l\u00e4nger von einem Gremium abh\u00e4ngen, dessen Mitglieder sich weit mehr den Interessen ihrer Entsender, als den Interessen des ORF verpflichtet f\u00fchlen. Das Aufsichtsgremium des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks kann sicherlich kein \u201eunpolitisches\u201c sein, aber es muss sichergestellt werden, dass seine Mitglieder in der Lage sind unparteiisch, also nicht nach Fraktionsvorgaben, zu agieren, zweifelsfreie Kompetenz f\u00fcr das Wirken im Aufsichtsorgan des wesentlichsten Medienunternehmens des Landes haben.<\/p>\n<p>Das ORF-Aufsichtsgremium muss also endlich &#8211; wie die ORF-JournalistInnen seit Jahren immer wieder fordern &#8211; analog zu Aufsichtsr\u00e4ten anderer Gro\u00dfunternehmen zusammengesetzt werden: Maximal 12 &#8211; 15 Mitglieder, ein Drittel davon (nach Aktiengesetzbeispiel) Belegschaftsvertreter, die nicht nur durch den Zentralbetriebsrat, sondern auch durch die Konzernvertretung (also auch durch die BelegschaftsvertreterInnen der ORF-T\u00f6chter) und durch die Redakteursvertretung entsandt werden, damit auch sichergestellt ist, dass die ORF-JournalistInnen, die das Kerngesch\u00e4ft des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks besorgen, im Aufsichtsgremium vertreten sind. <\/p>\n<p>Ob es bei der Stiftungskonstruktion bleibt oder es eine AG-Konstruktion (nach Nationalbankbeispiel) mit einem Aufsichtsrat gibt, ist nicht allzu wichtig. Ganz wesentlich ist allerdings, daf\u00fcr zu sorgen, dass das ORF-Aufsichtsgremium nicht bei jeder Ver\u00e4nderung politischer Mehrheitsverh\u00e4ltnisse diese sofort spiegelt und das dann auch (meist recht rasch) in der Besetzung von ORF-Chefpositionen seine Fortsetzung findet. Um das zu vermeiden, ist die Schaffung eines sich selbst erneuernden Aufsichtsgremiums notwendig. Entscheidend ist nat\u00fcrlich die erstmalige Beschickung. Um da die n\u00f6tige Sachkompetenz und Pluralit\u00e4t sicherzustellen, muss selbstverst\u00e4ndlich absolut transparent sein, wer  warum als &#8222;Eigent\u00fcmervertreter&#8220; entsandt wird, muss u.a. f\u00fcr jede\/n KandidatIn ein Qualifikationsnachweis ver\u00f6ffentlicht werden. Die Nominierungen k\u00f6nnten zB  vom Hauptausschuss des Nationalrats mit 2\/3 Mehrheit oder vom Bundespr\u00e4sidenten als Auswahl aus \u2013 ver\u00f6ffentlichten \u2013 Vorschl\u00e4gen gesellschaftlich relevanter Einrichtungen\/Gruppierungen vorgenommen werden. Und dann ist nach den j\u00fcngste Erfahrungen eine &#8222;Cooling-Off-Phase&#8220; zwischen dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsgremium und der \u00dcbernahme eines ausschreibungspflichtigen ORF-Postens gesetzlich zu fixieren.<\/p>\n<p>Die Sicherung der journalistischen Freiheit im ORF macht auch Verbesserungen des ORF-Redakteursstatuts, das im Kernbereich 35 Jahre alt ist, notwendig. Es ist endlich ohne jegliche Verw\u00e4sserung umzusetzen, was das ORF-G vom Redakteursstatut verlangt:<br \/>\n&#8211; Den Schutz der journalistischen Mitarbeiter gegen jede Verletzung ihrer Rechte;<br \/>\n&#8211; Die Mitwirkung an personellen und sachlichen Entscheidungen, welche die journalistischen Mitarbeiter betreffen.<\/p>\n<p>Das erfordert die Umsetzung folgender Forderungen:<br \/>\n   1. Jede\/r journalistische Mitarbeiter\/in, der die Freiheit seiner journalistischen Arbeit beeintr\u00e4chtigt sieht, soll das explizite Recht haben, die Redakteursvertretung anzurufen. Die Redakteursvertretung ist verpflichtet, der Sache unverz\u00fcglich nachzugehen. Kommt es zu keiner Einigung mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, soll das Schiedsgericht entscheiden. (Derzeit ist ein solches Verfahren eingeschr\u00e4nkt auf die Weigerung, etwas abzufassen und zu verantworten.)<br \/>\n   2. Die Redakteursvertretung soll ein Begutachtungsrecht vor allen programmrelevanten Entscheidungen des Aufsichtsgremiums (Programmpl\u00e4ne, Jahressendeschemen etc.) erhalten. Ihre Stellungnahmen sind dem Aufsichtsgremium vorzulegen.<br \/>\n   3. Redakteursversammlungen bekommen das Recht, mit qualifizierter Mehrheit den Vorschlag der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betreffend die Besetzung von Leitungsfunktionen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die Stelle erneut auszuschreiben. Auch die  Abberufung aus journalistischen Leitungsfunktionen muss mit (mindestens 2\/3-Mehrheit der betroffenen Redakteursversammlung) m\u00f6glich werden. Dieses Recht ist f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung von besonderer Bedeutung, weil das Vertrauen der journalistischen Mitarbeiter\/innen in die fachliche Qualifikation und die F\u00e4higkeit zur \u00dcbernahme von F\u00fchrungsaufgaben ihrer Vorgesetzten eine wichtige Voraussetzung daf\u00fcr darstellt, dass die hohen Standards auch erreicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ebenso wie die Unabh\u00e4ngigkeit des ORF ist auch dessen \u00f6konomische Basis zu sichern. Das hei\u00dft, aus dem ORF-G zu eliminieren sind die (auch verfassungsrechtlich) bedenklichen, \u00f6konomisch und medienpolitisch v\u00f6llig unsinnigen Bestimmungen der Koppelung der teilweisen, befristeten Geb\u00fchrenbefreiungsrefundierung an eine weitere &#8222;strukturelle Reduktion der Personalkosten&#8220; und eine &#8222;Reduktion der Pro-Kopf-Kosten&#8220;.<br \/>\nEbenso aus dem ORF-G zu streichen sind<br \/>\n\u2022\tdas anachronistische, absurde Anh\u00f6rungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen<br \/>\nund<br \/>\n\u2022\tdie mit zeitgem\u00e4\u00dfem Medienverst\u00e4ndnis unvereinbaren Amputationen des ORF-online-Angebots, nach denen die &#8222;Berichterstattung nicht vertiefend&#8220; sein darf, die Berichterstattung auf den ORF-Landesstudio-Seiten auf &#8222;8o Tagesmeldungen pro Bundesland pro Kalenderwoche&#8220; beschr\u00e4nkt ist und Social-media-Aktivit\u00e4ten nur \u00fcberaus eingeschr\u00e4nkt stattfinden d\u00fcrfen. <\/p>\n<p>Die Diskussionen der letzten Wochen haben es un\u00fcbersehbar gemacht, wie sehr sich der demokratiepolitische Zustand eines Landes am Zustand dessen \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks ablesen l\u00e4sst.<\/p>\n<h2>Der ORF-Stiftungsrat: gesetzliche Aufgaben und wie damit umgegangen wird<\/h2>\n<p>ORF-G<br \/>\n\u00a7 19<br \/>\n(2) Die Mitglieder der Kollegialorgane gem\u00e4\u00df Abs. 1 (Anm.: Stiftungsrat und Publikumsrat) sind bei der Aus\u00fcbung ihrer Funktion im \u00d6sterreichischen Rundfunk an keine Weisungen und Auftr\u00e4ge gebunden; sie haben ausschlie\u00dflich die sich aus den Gesetzen und der Gesch\u00e4ftsordnung ergebenden Pflichten zu erf\u00fcllen.<br \/>\n(4) S\u00e4mtliche Mitglieder der Stiftungsorgane sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit \u00fcber alle ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit bekannt werdenden Umst\u00e4nde der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach ihrem Ausscheiden als Mitglied eines Stiftungsorgans fort. Bei Ausscheiden sind alle schriftlichen Unterlagen, welche Angelegenheiten der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen betreffen, an die Stiftung zur\u00fcckzustellen.<br \/>\n\u00a7 20<br \/>\n(1) Bei der Bestellung von Mitgliedern (Anm.: des Stiftungsrats) nach Z 1 bis 4 ist darauf zu achten, dass diese<br \/>\n1. die pers\u00f6nliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschl\u00e4gige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen und<br \/>\n2. \u00fcber Kenntnisse des \u00f6sterreichischen und internationalen Medienmarktes verf\u00fcgen oder sich auf Grund ihrer bisherigen T\u00e4tigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben haben.<br \/>\n(2) Die Mitglieder des Stiftungsrates haben dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft. <\/p>\n<p>Wozu im Aktiengesetz steht:<br \/>\n\u2022\tSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder<br \/>\n\u00a7 99. F\u00fcr die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt \u00a7 84 \u00fcber die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngem\u00e4\u00df<br \/>\n\u2022\tSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder<br \/>\n\u00a7 84. (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch\u00e4ftsleiters anzuwenden. \u00dcber vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren.<br \/>\n(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie k\u00f6nnen sich von der Schadenersatzpflicht durch den Gegenbeweis befreien, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch\u00e4ftsleiters angewendet haben. <\/p>\n<h2>Einige Beispiele, wie Mitglieder des ORF-Stiftungsrates mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen umgehen:<\/h2>\n<p>FP\u00d6-Stiftungsrat Norbert Steger erkl\u00e4rte lt Parteipressedienst am 26. Aug 2011, er werde \u201einteressante und wichtige ORF-Belange in Hinkunft immer direkt mit dem Partei- und Klubobmann HC Strache besprechen und diesen direkt informieren und gegebenenfalls auch dem Parlamentsklub berichten.\u201c<br \/>\n\u2022\tUnvereinbar mit der Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsverpflichtung<br \/>\nAm 8. August hatte Stiftungsrat Steger in einem Interview erkl\u00e4rt, er werde bei der GD-Wahl seine Stimme f\u00fcr Alexander Wrabetz &#8222;von der Zukunft des Online-Direktors Thomas Pranter abh\u00e4ngig machen.\u201c<br \/>\n\u2022\tEin zumindest eigenartiges Sorgfaltspflichtverst\u00e4ndnis bei der Erledigung einer der wesentlichsten Stiftungsratsaufgaben.   <\/p>\n<p>BZ\u00d6-Stiftungsrat Alexander Scheer erkl\u00e4rte im November anl\u00e4sslich seiner Nominierung, er werde sich massiv gegen Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen einsetzen, \u201eder ORF erh\u00e4lt genug Mittel&#8220; und er trete f\u00fcr eine mittelfristige Privatisierung des ORF ein.<br \/>\n\u2022\tPrivatisierungsinteressen sind mit entscheidenden Grundelementen des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit mit der Mitgliedschaft in einem wesentlichen Organ des ORF zwangsl\u00e4ufig unvereinbar.<\/p>\n<p>Als der K\u00e4rntner Landespressedienst zwei Tage vor der Bestellung der Landesdirektoren durch den Stiftungsrat verk\u00fcndete, \u201eder K\u00e4rntner Landeshauptmann Gerhard D\u00f6rfler und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz haben sich endg\u00fcltig auf eine neue F\u00fchrung des ORF-Landesstudios geeinigt\u201c und die RedakteurssprecherInnen des ORF-K\u00e4rnten diese Ignoranz des ORF-Gesetzes kritisierten, schloss sich der K\u00e4rntner Stiftungsrat Siggi Neuschitzer nicht Protesten gegen mit dem ORF-Gesetz unvereinbares Verhalten an, sondern attackierte vielmehr jene, die Gesetzestreue einmahnten.<br \/>\n\u2022\tEin Stiftungsrat, der offenbar selbst bei eindeutigsten Bestimmungen des ORF-Gesetzes Verst\u00e4ndnisschwierigkeiten hat.<br \/>\nIm J\u00e4nner 2011 demonstrierte Stiftungsrat Neuschitzer in einem Interventionsbrief an den ORF-K\u00e4rnten-Chefredakteur eindrucksvolle Zeugnisses seiner Rechtschreibkenntnisse, die u.a. so aussahen: \u201eDas war aus meiner Sicht einfach \u201amedial ecklig\u2018  \u2026 dass die verlangte Mindestsicherung von Euro 1300 ein Rot-Gr\u00fcnes nicht finanzierbarers Hirngespinnst ist \u2026. Hat sie f\u00fcr diesen Bericht eine \u2026 Unregelm\u00e4ssigkeitszulage \u2026 kassiert?  F\u00fcr mich als aufrechter und erfolgreicher K\u00e4rntner Unternehmer ist diese Situtation einfach besch\u00e4mend \u2026  ist f\u00fcr mich als Medienmensch wirklich auch medial \u201aeckelerregend\u2018\u201c.<br \/>\n\u2022\tLt ORF-G ist darauf zum achten, dass Stiftungsratsmitglieder \u201edie pers\u00f6nliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschl\u00e4gige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen\u201c\u2026<\/p>\n<p>Der nieder\u00f6sterreichische Stiftungsrat Alberich Klinger erkl\u00e4rte gegen\u00fcber den &#8222;Nieder\u00f6sterreichischen Nachrichten&#8220; seine Unterst\u00fctzung f\u00fcr Alexander Wrabetz bei der GD-Wahl so: &#8222;Damit ist sichergestellt, dass sich im Landesstudio an der Spitze nichts \u00e4ndern und Norbert Gollinger Landesdirektor bleiben wird. Noch dazu wird Richard Grasl eine gewaltige Ausdehnung seiner Kompetenzen in der kaufm\u00e4nnischen Direktion erfahren. Und die erst einzurichtende Bundesl\u00e4nderkoordination soll, so hat uns Alexander Wrabetz gesagt, Robert Ziegler \u00fcbernehmen. Das bedeutet eine starke nieder\u00f6sterreichische Achse im ORF.&#8220;<br \/>\n\u2022\tEin Stiftungsrat sagt v\u00f6llig ungeniert, was alles unter Sorgfaltspflicht bei der Bestellung des Generaldirektors verstanden werden kann.<\/p>\n<p>Stiftungsrat Robert Ziegler, der lt ORF-Presseaussendung vom 23. 12. dann tats\u00e4chlich zu dem lt Aussage von Stiftungsrat Klinger im Zuge der GD-Wahl versprochenen \u201eBundesl\u00e4nderkoordinator\u201c gemacht werden sollte, versuchte im Juli im ORF-N\u00d6 als stellvertretender Chefredakteur per mail eine Sprachregelung anzuordnen. Der ORF-Redakteursrat wies die JournalistInnen des ORF-N\u00d6 sofort darauf hin, dass dies eine Verletzung des ORF-Gesetzes darstellt und inzwischen wertete das auch die Medienbeh\u00f6rde als Versto\u00df gegen die im ORF-Gesetz gew\u00e4hrleistete Freiheit der journalistischen Berufsaus\u00fcbung.<br \/>\n\u2022\tDass jemand, dem die Medienbeh\u00f6rde attestiert gegen das wichtigste Gut des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks, gegen die journalistische Freiheit, versto\u00dfen zu haben als Stiftungsrat (aber nat\u00fcrlich auch als Personalvertreter und in journalistischen ORF-Funktionen) untragbar ist, m\u00fcsste offensichtlich sein. Nicht f\u00fcr Stiftungsrat Ziegler. Der erkl\u00e4rte der APA, auch nach dem KommAustria-Spruch weiter der Ansicht zu sein, \u201erichtig und verantwortungsbewusst gehandelt zu haben\u201c. <\/p>\n<p>Der Vorarlberger Stiftungsrat Edelbert Meusburger sagte gegen\u00fcber dem \u201eStandard\u201c er habe mit dem Landeshauptmann die Landesdirektor-Bewerbungen \u201emehrmals beraten\u201c und &#8222;die Entscheidung trifft nun der Landeshauptmann&#8220;. Auf Einwand, den Landeshauptleuten k\u00e4me nur ein Anh\u00f6rungsrecht zu, sagte Stiftungsrat Meusburger: &#8222;In der Praxis hei\u00dft das Entscheidungskompetenz.&#8220;<br \/>\n\u2022\tDeutlicher Unterschied zwischen ORF-Gesetz und \u201ePraxis\u201c. <\/p>\n<p>Kaum war Dietmar Hoscher von der SP\u00d6 als Stiftungsrat nominiert, erkl\u00e4rte er auf APA-Anfrage auch schon, er werde auch die Leitung des SP\u00d6-&#8222;Freundeskreises&#8220; \u00fcbernehmen. 37 Minuten sp\u00e4ter sprach er von einem Missverst\u00e4ndnis und sagte, &#8222;selbstverst\u00e4ndlich muss der Freundeskreis das beschlie\u00dfen.&#8220;<br \/>\n\u2022\tEin Stiftungsratsneuling hat Schwierigkeiten, wenigstens Anschein zu wahren.<\/p>\n<p>Noch w\u00e4hrend im Finanzausschuss des Stiftungsrates \u00fcber den zwischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Zentralbetriebsrat verhandelten Gehaltsabschluss informiert wurde, landeten die detaillierten Zahlen (noch bevor sie die ORF-MitarbeiterInnen kannten) in einer Zeitungsredaktion.<br \/>\nAls die Vorsitzende des Stiftungsrats am 16. 1. alle Mitglieder des Gremiums per mail informierte, welche Empfehlung sie gegen\u00fcber Generaldirektor Wrabetz ausgesprochen hatte, war die mail innerhalb weniger Minuten in der APA.<br \/>\n\u201eFreundeskreis\u201c-Besprechungen finden regelm\u00e4\u00dfig im Beisein von Leuten statt, die nicht dem Stiftungsrat angeh\u00f6ren (Klubobm\u00e4nner, etc).<br \/>\n\u2022\t(Nur einige wenige) Beispiele, wie im Stiftungsrat die VERTRAULICHKEIT gehandhabt wird.<\/p>\n<p>Als die Stiftungsr\u00e4te die Landesdirektoren (mit 31 Stimmen und vier Enthaltungen) bestellten, wussten sie blo\u00df wie viele Bewerbungen es f\u00fcr den jeweiligen Posten gab, aber nicht wer sich \u00fcberhaupt beworben hatte, geschweige denn, dass sie irgendwelche Bewerbungsunterlagen kannten. Und 30 der 31 Stiftungsratsmitglieder, die dem neuen Vorarlberger Landesdirektor ihre Stimmen gaben, hatten bis zur Wahl wohl noch nie von diesem geh\u00f6rt.<br \/>\n\u2022\tDeutlicher kann SORGFALTSPFLICHT nicht missachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach den Protesten, die Wirkung gezeigt haben, haben die Redakteurssprecher den f\u00fcnf im \u00f6sterreichischen Parlament vertretenen Parteien eine Mail geschrieben, die wir hier dokumentieren. ORF-Gesetz: \u00c4nderungen jetzt! In den letzten Wochen gab es breitest und eindrucksvoll manifestiertes Interesse an der Unabh\u00e4ngigkeit des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. 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