Nach Vorfall in Dresden: „Keine Duldung von Angriffen auf die Pressefreiheit“

Bei Dreharbeiten in Dresden wurde ein ZDF-Team von Demonstranten verbal angegriffen und anschließend von der Polizei bei seiner Arbeit massiv behindert. Das ist für die AGRA – die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle – nicht hinnehmbar. Die Hinderung der Arbeit von Journalisten im öffentlichen Raum durch Polizeikräfte stellt einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit dar!

Dass der Demonstrant, der am massivsten gegen das ZDF-Team vorgegangen ist und von den anwesenden Polizeikräften erfolgreich ein Einschreiten gegen die Journalisten verlangte, selbst ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts Sachsen ist, ist ein weiterer unangenehmer Aspekt. Die Verharmlosung solcher Vorfälle durch Politiker und Behörden kann nicht geduldet werden.

Wir fordern wir alle Verantwortlichen bei der Polizei, in der Politik und in den Regierungen dazu auf, alles Nötige zu unternehmen, um solche Vorkommnisse zu verhindern.

Journalisten, die ihre Arbeit im Auftrag der Öffentlichkeit wahrnehmen, müssen geschützt werden. Sie dürfen nicht durch zweifelhafte und unbegründete Polizeimaßnahmen in der Ausübung ihrer Arbeit behindert werden.

Die maßgeblichen Gesetze und die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und weiteren Gerichten sind eindeutig. Alle Eingriffe in die Pressefreiheit sind Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher: Gabriela Mirkovic (NDR), Hubert Krech (ZDF), Heike Bade (MDR)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de ; http://blog.agra-rundfunk.de/

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.