EU-Richtlinie behindert Journalisten und Whistleblower

Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (1) ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

Die Aufdeckung und journalistische Aufarbeitung von Missständen und Skandalen, wie Lux Leaks, die VW-Abgasaffäre oder dem Gammelfleisch-Skandal, wären mit der vorgesehenen Richtlinie erschwert oder nicht möglich gewesen.

Nach der neuen Richtlinie wäre es Unternehmen allein überlassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnisse zu definieren sind. Und zwar ohne, dass es auf ein objektives, berechtigtes Geheimhaltungsinteresse ankommt. Die vorgesehene Beweislastumkehr würde Unternehmen von jeder Nachweispflicht befreien, dass tatsächlich ein schutzwürdiges Rechtsgut verletzt ist. In der Folge könnte jede Recherche verzögert oder verhindert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) unterstützt deshalb auch die Petition „Whistleblower in Gefahr“ auf wemove.eu

https://act.wemove.eu/campaigns/whistleblower_schuetzen .

(1) Im Wortlaut der Kommission “Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“

EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Stellungnahme der Redakteursausschüsse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen 1 ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

Die Aufdeckung und journalistische Aufarbeitung von Missständen und Skandalen, wie Lux Leaks, die VW-Abgasaffäre oder dem Gammelfleisch-Skandal, wären mit der vorgesehenen Richtlinie erschwert oder nicht möglich gewesen.

Nach der neuen Richtlinie wäre es Unternehmen allein überlassen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnisse zu definieren sind. Und zwar ohne, dass es auf ein objektives, berechtigtes Geheimhaltungsinteresse ankommt. Die vorgesehene Beweislastumkehr würde Unternehmen von jeder Nachweispflicht befreien, dass tatsächlich ein schutzwürdiges Rechtsgut verletzt ist. In der Folge könnte jede Recherche verzögert oder verhindert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) unterstützt deshalb auch die Petition Whistleblower in Gefahr auf wemove.eu

  1. Im Wortlaut der Kommission Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung